Gottesdienste: Bistum Erfurt verfügt ein Schutzkonzept

Nach der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdienste in Thüringen hat das Bistum Erfurt ein Schutzkonzept für die Teilnehmer in Kraft gesetzt.

Bischof Ulrich Neymeyr (Foto: Bistum Erfurt/Ulrich Koch)

Bischof Ulrich Neymeyr (Foto: Bistum Erfurt/Ulrich Koch)

Die am Donnerstag veröffentliche Anordnung regelt detailliert den Ablauf von Gottesdiensten, damit „die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden wird“. Am Mittwoch hatte die Landesregierung Gottesdienste in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmenden gestattet. Unter freiem Himmel sind sie mit bis zu 50 Besuchern erlaubt. Bedingung ist jeweils, dass die staatlichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Schutzkonzept fordert Mindestabstand von 1,5 Metern nach allen Seiten

So ordnet das Bistum an, dass die Gottesdienstbesucher voreinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern nach allen Seiten halten. Haushaltsgemeinschaften sollten dabei nicht getrennt werden. Zugleich sei aber jedes Mitglied auf die zulässige Gesamtzahl der Teilnehmer anzurechnen. Um zu vermeiden, dass potenzielle Gottesdienstbesucher abgewiesen werden müssten, empfiehlt das Bistum Anmeldeverfahren oder Platzkarten.

Gläubige aus der Corona-Risikogruppe sind dringend gebeten, auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten. Von der Teilnahme auszuschließen seien Menschen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen.

Sonntagsgottesdienste: Bis zu drei Messfeiern pro Priester im Bistum Erfurt

Weiter empfiehlt das Bistum, die Zahl der Sonntagsgottesdienste auf bis zu drei Messfeiern pro Priester zu erhöhen und in den Sommermonaten Gottesdienste im Freien zu feiern. An der Gestaltung der Gottesdienste sollten maximal zwei Ministranten, ein Lektor, ein Kantor und ein Organist teilnehmen. Auf Gemeindegesang sollte weitgehend verzichtet werden.  Musikalische Begleitung durch Chor oder Orchester soll es nicht geben. Die Körbe für die Kollekte müssen nur am Eingang oder Ausgang der Kirche aufgestellt sein.

Für die Eucharistiefeier ordnet das Bistum unter anderem an, dass beim Befüllen der Hostienschale Einweghandschuhe zu tragen sind. Vor der Gabenbereitung müsse der Priester seine Hände desinfizieren und bei der Wandlung die Hostienschale bedeckt halten. Für die Austeilung der Kommunion seien auf dem Fußboden deutlich sichtbare Markierungen anzubringen. Sie kennzeichnen den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei der Übergabe der geweihten Hostie sei darauf zu achten, dass sich die Hände von Spender und Empfänger nicht berühren. Mundkommunion und Kelchkommunion bleiben weiterhin nicht erlaubt.

kna