Der Düsseldorfer Chefarzt, den ein kirchliches Krankenhaus wegen einer zweiten Eheschließung bisher vergeblich entlassen wollte, hat erneut eine Kündigung erhalten. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag) unter Berufung auf den Arzt und dessen Anwalt. Die Gründe kenne er nicht, sagte der Internist. Der Hauptgeschäftsführer des katholischen Klinikverbunds als Arbeitgeber wollte sich laut der Zeitung nicht äußern.
Nach Angaben des Anwalts, so der „Stadt-Anzeiger“ weiter, sei der Arzt an seinem letzten Urlaubstag in dieser Woche vorab per Mail über die „außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund“ informiert worden und darüber, dass er nicht mehr zu erscheinen habe.
Der heute 58-Jährige, nach eigenen Angaben bekennender Katholik, hatte 2008 nach einer Scheidung erneut geheiratet. Der Arbeitgeber hatte ihm 2009 unter Verweis auf das katholische Verständnis von der Unauflöslichkeit der Ehe gekündigt. Dagegen hatte der Mediziner geklagt und vorgebracht, dass der Krankenhausträger an nichtkatholische Ärzte in gleicher Funktion solche Anforderungen an die private Lebensführung nicht stelle.
Zehnjähriger Rechtsstreit
Er klagte mit Erfolg gegen seine Kündigung, was einen zehnjährigen Rechtsstreit zur Folge hatte. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und ging bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Am 20. Februar 2019 erklärte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil die Entlassung des Chefarztes für unwirksam, weil keine kündigungsrelevante Dienstverletzung vorgelegen habe.
Der Vertreter des Krankenhausträgers hatte in der Verhandlung vorgebracht, bestimmte Tätigkeiten auch eines Chefarztes seien mit dem Ethos der Kirche verbunden. Dagegen betonte der Vertreter des Chefarztes, auch die nichtkatholischen Kollegen des Arztes seien verpflichtet, solche Tätigkeiten angemessen zu leisten.
Anwalt spricht von einer Retourkutsche
„Ich kann mich des Eindrucks einer Retourkutsche nicht erwehren“, sagte der Anwalt dem „Stadt-Anzeiger“. Eine offizielle Begründung der Kündigung sei auch ihm bislang nicht bekannt. Er habe Klage eingereicht. Zu Spekulationen aus dem Umfeld des Klinikverbunds über den Vorwurf eines geschäftsschädigenden Verhaltens wollte der Anwalt nichts sagen.
Die Zeitung berichtet weiter unter Berufung auf Quellen im Umfeld des Klinikverbunds, es habe Differenzen gegeben, weil der Arzt Patienten zur Weiterbehandlung aus medizinischen Gründen nicht nur an Kliniken des eigenen Verbunds verwiesen habe.