Bericht: Innenminister stufen schweren Kindesmissbrauch wie Totschlag ein

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich nach Angaben des „Spiegel“ auf ihrer Sitzung in Erfurt auf die Forderung geeinigt, dass schwerer sexueller Missbrauch von Kindern hinsichtlich der Schwere des Delikts künftig wie Totschlag eingestuft werden sollte. Das geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, der dem Magazin (Freitag) vorliegt. Der Vorstoß geht auf Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) zurück.

Die IMK sei der Auffassung, heißt es in dem Papier, dass Taten wie schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge „im Unrechtsgehalt mit einem Tötungsdelikt im Sinne des Paragrafen 212 des Strafgesetzbuches vergleichbar“ seien.

Absoluter Haftgrund

Die Innenminister fordern, dass die Delikte als „absoluter Haftgrund“ in die Strafprozessordnung aufgenommen werden. Das würde bedeuten, dass künftig alleine die Schwere der Tat eine Untersuchungshaft des Beschuldigten rechtfertigt.

Zuvor hatten die Innenminister nach Angaben der thüringischen Landesregierung den seit 2012 geltenden Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge bis zum Jahresende verlängert. Immer wieder gibt es Forderungen, zumindest Menschen nach Syrien abzuschieben, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben. Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes kann derzeit aber keine Region in Syrien als sicher gelten.

kna