Gelsenkirchen: Rat macht Weg frei für neue Kirchennutzung

Der Weg ist frei für die neue Nutzung der Kirche St. Theresia sowie der dazugehörigen Fläche. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am heutigen Donnerstag (25. Juni 2020) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 442 zur Fläche der „Kirche St. Theresia“ zwischen Polsumer Straße, Flachsstraße und Büningshof beschlossen. Damit wird ein Verfahren eingeleitet, dass eine veränderte Bebauung ermöglicht. Den Anstoß dazu hat die katholische Propsteigemeinde St. Urbanus als Eigentümerin der Fläche gegeben.

Protestbanner an St. Theresia (Foto/Klingberg/Pfarrei St. Urbanus)

Die sakrale Nutzung der Kirche St. Theresia in Hassel ist im Jahr 2007 eingestellt worden. Neben der Kirche befinden sich auf dem kircheneigenen Grundstück weitere Nebengebäude – das ehemalige Gemeindehaus, zwei Wohnhäuser und ein Kindergarten. Diese Nebengebäude werden von der Kirche langfristig nicht mehr benötigt. Die katholische Propsteigemeinde St. Urbanus hat Anfang 2020 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für Immobilienentwicklung des Bistums Essen eine Investorenausschreibung durchgeführt. Im Ergebnis dieses Ausschreibungsverfahrens hat sich die Kirche zum Verkauf des Grundstücks an einen Vorhabenträger entschieden, der den Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters mit rund 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche und rund 100 Stellplätzen sowie den Einbau eines Kindergartens in das denkmalgeschützte Kirchengebäude plant.

Eine Nutzung der Kirche als Kindergarten könne dazu beitragen, das architekturgeschichtlich und künstlerisch wertvolle Gebäude langfristig zu erhalten, hieß es. Es handele sich bei der denkmalgeschützten Kirche St. Theresia um ein „hochrangiges Beispiel der Nachkriegskirchen-Architektur“. Daher sollte planerisch sensibel mit dem Gebäude umgegangen werden.  Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 442 ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Grundstücks zu erzielen. Im Aufstellungsverfahren sind durch gutachterliche Untersuchungen mögliche Konflikte zu ermitteln und geeignete Festsetzungen zu treffen, um die beabsichtigten Vorhaben im Geltungsbereich ermöglichen zu können.

Daneben hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen die Verwaltung beauftragt, ein Klimaschutzgutachten, ein Umweltgutachten, ein Verkehrsgutachten sowie ein Lärmgutachten gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer und/oder dem Investor des Bauvorhabens zu erarbeiten. Dem Aufstellungsbeschluss folgt eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei kann jeder Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. Die Verwaltung wertet die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus und erstellt eine Vorlage in der diese dargestellt und gewürdigt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden die wesentlichen Änderungsvorschläge eingearbeitet und nach der Zustimmung des zuständigen Ausschusses erneut öffentlich ausgelegt. Zum Abschluss berät der Rat der Stadt die Beschlussempfehlung und beschließt die Satzung.