Bamberg. Die neue Vatikan-Instruktion zur Zukunft der katholischen Pfarrgemeinden hätte nach Meinung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick besser nicht veröffentlicht werden sollen. Sie bringe für die Kirche und ihren missionarischen Auftrag “mehr Schaden als Nutzen”, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme Schicks. Das Papier sei theologisch defizitär und gehe nicht auf die jeweilige Situation der Kirche vor Ort ein. Dies wäre aber notwendig.
Als ein “großes Manko” bemängelt der Erzbischof, dass in dem Papier weder Anlass noch Zweck ausdrücklich genannt würden. “Wozu die Kleruskongregation diese Instruktion herausgegeben hat, wird nirgends deutlich.” Dies eröffne “Raum für alle möglichen Spekulationen, die Schaden anrichten”.
Für einen Kirchenrechtler „nicht annehmbar“
Für einen Kirchenrechtler “nicht annehmbar” sei, dass das Papier nur an einzelne Vorschriften des kirchlichen Gesetzbuchs von 1983 erinnere, ohne die Lehrentwicklung seither und die konkreten Verhältnisse vor Ort zu berücksichtigen, schreibt der Erzbischof, der selbst promovierter Kirchenrechtler ist. “Vage und ungenau” erinnere die Instruktion in ihrem Hauptteil an Sinn und Zweck der Pfarrei sowie an den Leitungsauftrag der Pfarrer. Der kirchliche Sinn des Dienstamtes der Priester und Pfarrer in den Pfarreien komme aber nicht zum Tragen.
Positiv hält Schick fest, dass laut dem Vatikan-Papier die ganze Kirche und jede Pfarrei missionarisch ausgerichtet sein sollten. “Das entspricht der Intention der Strukturveränderungen im Erzbistum Bamberg und bestärkt unsere Absicht, missionarisch Kirche zu sein.”
Bildung der Seelsorgebereiche sei im Geiste des Vatikanischen Konzils
Die Bildung der Seelsorgebereiche sei im Geiste des Vatikanischen Konzils geschehen, das die Kirche als Gemeinschaft aller Getauften definiere, heißt es in Schicks Stellungnahme. Außerdem entspreche sie dem Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral “Gemeinsam Kirche sein”. Es habe bei den Beratungen der Grundsatz gegolten: “Was alle angeht, muss von allen behandelt und angenommen werden.” Daher bestehe für das Erzbistum durch die neue Instruktion kein Handlungsbedarf.