Der Würzburger Bischof Franz Jung vermisst in der neuen Vatikan-Instruktion zu Reformen in Kirchengemeinden nach eigenem Bekunden innovative Ansätze. „Insgesamt fragt man sich nach der Lektüre etwas ernüchtert, wo die missionarischen Impulse für eine Erneuerung der Pfarrei geblieben sind“, schreibt Jung in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu dem Dokument „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“. Bei diesem Titel hätte man die Eröffnung neuer Initiativen oder neuer Sichtweiten erwartet, „die den Horizont weiten, Neugier wecken und Mut machen, missionarisch zu wirken“, so Jung.
Blass bleibe das in dem Papier genannte Anliegen, dass es nicht um eine Klerikalisierung der Pastoral gehen dürfe, so Jung. „Der Leser kann im Gegensatz dazu den Eindruck gewinnen, es ginge nur darum, die Rechte des Klerus einzuschärfen, ohne jedoch die geforderte Gesamtverantwortung des Gottesvolkes im gleichen Maße stark zu machen und dafür entsprechende Richtlinien an die Hand zu geben.“
Schwer nachzuvollziehen
Völlig außerhalb der Betrachtung bleibe, dass für örtliche Gegebenheiten auch spezifische Lösungen ermöglicht werden müssten, worauf der Papst immer wieder hingewiesen habe. Es sei nicht erkennbar, dass dem Dokument ein eingehender Konsultationsprozess vorausgegangen wäre. Wer nach dem ersten Teil mit vielen „aufmunternden und geradezu provozierenden Äußerungen von Papst Franziskus“ Neues erwartet habe, werde enttäuscht.
Schwer nachzuvollziehen seien auch andere Regelungen in dem Dokument, erklärte der Bischof. Er finde es befremdlich, wenn das Erreichen des 75. Lebensjahres bei einem Priester nicht als zwingender Grund für den Ruhestand betrachtet werde. „Ebenso schwer tut man sich mit dem Hinweis, dass weder der Kleriker- noch der Gläubigenmangel noch die finanziellen Nöte eines Bistums als hinreichende Gründe dafür erachtet werden, eine Kirche zu profanieren, sondern nur die Unbrauchbarkeit für liturgische Feiern.“
Rechtliche Spielräume
Jung sieht in der Instruktion jedoch auch rechtliche Spielräume, die bei weitem noch nicht ausgeschöpft seien. „So wird beispielsweise neben der Beauftragung zu Wortgottesfeiern auch die Feier des Begräbnisses, die Spendung der Taufe und die Eheassistenz durch nichtgeweihte Personen als Möglichkeit gesehen, sofern geweihte Amtsträger nicht zur Verfügung stehen.“
Nach der am Montag in Rom veröffentlichten Instruktion bleiben Laien von der Gemeindeleitung ausgeschlossen. Dagegen hebt der Text die Rolle des Pfarrers hervor. Bestrebungen, die Leitung von Pfarreien beispielsweise Teams aus Priestern und kirchlich Engagierten sowie anderen Mitarbeitern anzuvertrauen, widerspricht das Schreiben direkt.