Maskenpflicht in Kirchen bei Stufe rot

Auch in Hessen gilt künftig eine Maskenpflicht in Kirchen, wenn vor Ort der Wert der Neuinfektionen innerhalb einer Woche 50 pro 100.000 Einwohner übersteigt. „Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, heißt es dazu in dem am Montag aktualisierten Konzept des Landes. Im hessischen Ampelsystem entsprechen mehr als 50 Neuinfektionen der Stufe rot.

Verschwörungstheorien

(Symbolfoto: Omni Matryx/Pixabay)

Zudem gilt bei mehr als 35 Neuinfektionen oder Stufe orange eine Maskenpflicht überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes in Kirchen und vergleichbaren Räumen, bei öffentlichen Veranstaltungen und in der Gastronomie. Auf dem Platz darf der Mund-Nasen-Schutz dann jedoch abgenommen werden. Das Eskalationskonzept beschreibt, welche Regeln bei welchem Infektionsgeschehen vor Ort gelten. Bei Stufe dunkelrot oder mehr als 75 Infektionen sind demnach weitere Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen möglich.