Maskenpflicht auf im Bistum Aachen

Auch im Bistum Aachen gilt für Gottesdienstbesucher eine Maskenpflicht am Platz ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Ab einem Wert von 50 werde zudem der Gemeindegesang deutlich reduziert und die Zahl der Gottesdienstteilnehmer auf 250 beschränkt, teilte die Aachener Diözese am Freitag mit. Ausnahmen gebe es nur für einzelne große Kirchen mit entsprechendem Hygieneschutzkonzept.

Aachener

Der Aachener Dom. (Symbolfoto: Sofie Layla Thal/Pixabay)

Den neuen Vorgaben liegt die aktuelle Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen zugrunde, die seit vergangenen Samstag gilt. Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen müssen auch im Erzbistum Paderborn und in den Bistümern Münster und Essen Gläubige eine Maske während des gesamten Gottesdienstes tragen. Das Erzbistum Köln erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie seine Pfarreien die Schutzverordnung des Landes umsetzen sollen.

Gottesdienste unter Auflagen

In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche während der ersten Corona-Welle entschieden, öffentliche Gottesdienste zeitweise auszusetzen. In anderen Bundesländern hatten hingegen die Regierungen Verbote ausgesprochen. Seit Mai dürfen wieder Besucher zu den Gottesdiensten in NRW kommen, allerdings unter Auflagen. Eine Maskenpflicht am Platz war von den Bistümern aber bislang nicht vorgegeben.

Die Kennzahl der Sieben-Tage-Inzidenz bezeichnet die Corona-Neuinfektionen in einem Kreis oder einer Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner.

kna