Hamburg – Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat erneut Vorwürfe zurückgewiesen, in seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln Missbrauchsfälle vertuscht und gegen das Kirchenrecht verstoßen zu haben. „In der Frage, welche kirchenrechtlichen Schritte erforderlich gewesen wären, musste ich mich damals auf das Urteil der juristischen Experten des Erzbistums Köln verlassen“, sagte Heße am Donnerstag in Hamburg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der 54-Jährige war ab 2006 Personalchef und später Generalvikar im Erzbistum Köln. Seit 2015 ist er Erzbischof in Hamburg.
Erzbistum widersprach der Darstellung
Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom Donnerstag wies der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki Heße und weitere Verantwortliche bereits im April 2019 in einem Brief auf Fehlverhalten hin. Sie hätten 2010 und 2011 in einem Missbrauchsfall „in mehrerer Hinsicht rechtswidrig“ gehandelt, heiße es in dem Schreiben. Vor allem die damals schon verpflichtende Information der vatikanischen Glaubenskongregation sei unterblieben.
Das Erzbistum widersprach der Darstellung. In dem Schreiben habe Kardinal Woelki nicht von einem Fehlverhalten Heßes gesprochen, so eine Sprecherin auf Anfrage. Vielmehr sei es um eine Einschätzung gegangen, ob und wie das Erzbistum in diesem Fall auch mit Hinblick auf das Kirchenrecht tätig werden könnte. Es thematisiere nicht die Frage, „wer welche Verantwortung für das damalige Geschehen hatte“.
Zwischenbericht der Kanzlei beigefügt
Heße bestätigte der KNA den Erhalt des Briefes. Woelki habe ihn darin über laufende Untersuchungen der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zu Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester im Erzbistum Köln informiert, mit denen er als Personalchef befasst war. Dem Brief sei eine Art Zwischenbericht der Kanzlei beigefügt gewesen. „In diesen beigefügten Unterlagen, die auf kirchenrechtliche Versäumnisse hinweisen, werde ich weder persönlich noch in meinem damaligen Amt erwähnt“, betonte Heße.
Woelki hatte zu dem Fall eine Sonderexpertise bei WSW in Auftrag gegeben – derselben Kanzlei, die auch seit Ende 2018 mit einem Gutachten zum Umgang der früheren Kölner Bistumsleitung mit Missbrauchsfällen betraut war. Ende Oktober wurde die Veröffentlichung dieses Gutachtens überraschend wegen angeblicher methodischer Mängel abgesagt; das Erzbistum beauftragte einen neuen Gutachter.
Schuldeingeständnis ist strittig
Der Brief Woelkis bezieht sich laut Erzbistum Köln auf den Fall eines Pfarrers, der sich in den 1990er-Jahren an drei minderjährigen Nichten vergangen haben soll. 2010 hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen ermittelt. Der damalige Kölner Erzbischof Joachim Meisner suspendierte ihn daraufhin, hob dies aber 2011 wieder auf, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte. Im vergangenen Jahr untersagte Woelki dem Pfarrer die Ausübung des Dienstes. Im Juli 2020 klagte die Staatsanwaltschaft Köln den Geistlichen an.
In der durch Medienberichte ausgelösten aktuellen Debatte geht es unter anderem darum, ob Heße anders hätte handeln müssen und ob er und andere Verantwortliche bewusst Informationen vertuscht, verschwiegen oder nicht weitergegeben haben. Strittig ist auch, ob es ein Schuldeingeständnis des beschuldigten Priesters gab, was in diversen Notizen zu dem Fall steht und wer davon wusste. Heße hatte mehrfach alle Vorwürfe gegen seine Person zurückgewiesen. Er sieht sich durch verschiedene Veröffentlichungen des Erzbistums Köln vom Vorwurf der Vertuschung entlastet.