Münster (KNA) Die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer wollen ihre seit zehn Jahren eingeführten Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt wissenschaftlich untersuchen lassen. Eine entsprechende Ausschreibung zu der Wirksamkeitsforschung findet sich auf der Internetseite des Katholischen Büros in der Landeshauptstadt Düsseldorf, wie die Diözese Münster am Montag mitteilte. Wissenschaftliche Arbeitsgruppen könnten sich bewerben.
Die Studie soll laut Ausschreibung an den aktuellen Forschungsstand zum Thema anknüpfen und der Besonderheit kirchlicher Präventionsarbeit gerecht werden. Für die Arbeit erhielten die Wissenschaftler Zugang zu kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Kirchengemeinden, Jugendverbänden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe.
„Nach zehn Jahren Prävention hat in der Alltagspraxis von Pfarreien und Einrichtungen eine Auseinandersetzung mit dem Phänomen der sexualisierten Gewalt stattgefunden. Die Menschen sind informiert und sensibilisiert worden“, erklärte die Präventionsbeauftragte im Bistum Münster, Beate Meintrup. Es gebe bisher aber wenig empirische Daten über die einzelnen Wirkfaktoren in der Prävention. „Für uns als kirchliche Präventionsbeauftragte ist es wichtig, zu wissen, ob wir die richtigen präventiven Maßnahmen gefördert haben und wie die Präventionsarbeit sich entwickeln soll“, so Meintrup.
Interessensbekundungen einreichen
Bei der Umsetzung der Evaluation arbeiten die Präventionsbeauftragten mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung Sexualisierter Gewalt (IPA) aus der Grafschaft Lantershofen zusammen. Dieses hat nötige Kontakte zur Wissenschaft hergestellt und einige organisatorische Aufgaben übernommen.
Interessierte Fachleute können zunächst Interessensbekundungen einreichen. Werden diese zugelassen, werden die Autorinnen und Autoren im Februar 2021 zu einem Workshop eingeladen. Dort wird das Projektvorhaben im Detail vorgestellt und werden mit den Anbietern Realisierungsmöglichkeiten diskutiert. Nach der Beauftragung durch die Generalvikare der fünf NRW-(Erz-) Bistümer ist frühester Projektstart ist der 1. März 2021.
Frist bis zum 30. Januar 2021
Die Interessenbekundungen sollten höchstens 15 Seiten umfassen. Sie müssen Aussagen treffen zu den konkreten Ziele und Fragestellungen der Forschungsarbeit, zu Forschungsplan und methodischen Erläuterungen, zum Kosten- und Zeitplan sowie zu Referenzen und Erfahrungshintergrund. Nötig sind außerdem allgemeine Angaben zur durchführenden Institution und den Qualifikationen des Personals, das im Projekt mitarbeiten soll. Der Auftrag wird anhand der Kriterien inhaltlich-fachliche Übereinstimmung mit dem Forschungsanliegen und den Forschungszielen, methodische Güte und Plausibilität des Forschungsdesigns, Angemessenheit und Plausibilität der Kostenplanung sowie Erfahrungshintergrund des Anbieters im Forschungsfeld vergeben werden.
Interessenbekundungen sind digital als ein Gesamtdokument im pdf-Format bis zum 30. Januar 2021 unter der Mailadresse zentrale@katholisches-buero-nrw.de an das Katholische Büro Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu senden. In einem zweiten Schritt können anschließend detaillierte Forschungskonzepte eingereicht werden.