Kirchen reagieren auf verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen

Die seit Mittwoch in Bayern geltende neue Infektionsschutzverordnung hat auch Folgen für die Gottesdienste.

Die seit Mittwoch in Bayern geltende neue Corona-Infektionsschutzverordnung hat auch Folgen für die Gottesdienste. Zwar dürfen sie weiter bei Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen gefeiert werden; zugleich aber besteht für alle Besucher auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot für die Gemeinde.

Für die musikalische Umrahmung gelte weiterhin, dass zehn Sänger mit entsprechendem Abstand von jeweils zwei Metern zueinander erlaubt seien, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Bayern, Prälat Lorenz Wolf, auf Anfrage. Der Pressesprecher des Evangelischen Landeskirchenamts in Bayern, Johannes Minkus, ergänzte, Ensembles und Liturgen im Gottesdienst müssten keinen Mund-Nase-Schutz tragen, aber ausreichend Abstand halten. Chöre dürften weder singen noch proben.

Untersagt sind laut Verordnung Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen haben. Eine Maximalzahl von Teilnehmern wird nicht genannt. Bis vor Allerheiligen hatte für Freiluftgottesdienste eine staatliche Obergrenze von 200 gegolten.

Wolf appellierte an den gesunden Menschenverstand: „Man schaut auf uns.“ Für die Kirchen gelte es, mit Augenmaß zu agieren, sie hätten eine Vorbildfunktion. Es müsse die Öffentlichkeitswirkung bedacht werden. Außerdem sei der Aufwand an Sicherheitskräften sowie die An- und Abfahrt der Teilnehmenden nicht zu unterschätzen.

Bereits abgesagt sind die für Heiligabend geplanten ökumenischen Gottesdienste im Englischen Garten in München und im Nürnberger Max-Morlock-Stadion. Dort wäre Platz für einige tausend Menschen gewesen. Für einen Gottesdienst auf dem Würzburger Residenzplatz laufen die Planungen dagegen noch. Gerechnet wird dort mit mehreren hundert Teilnehmern.