Das Amtsgericht Köln verzeichnet eine Welle von Kirchenaustritten in noch nie da gewesenem Ausmaß.
Köln – Das Amtsgericht Köln verzeichnet eine Welle von Kirchenaustritten in noch nie da gewesenem Ausmaß. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag) unter Berufung auf Angaben der Behörde berichtet, liegt die Zahl derzeit bei mehr als 1.000 im Monat.
Zunahme der Austritte um 70 Prozent
Im Normalfall biete die Behörde monatlich rund 640 Termine für den Austritt an, sagte Sprecher Maurits Steinebach der Zeitung. Zusätzlich zu diesen bis Ende März ausgebuchten regulären Terminen gebe es seit dem 22. Januar pro Woche 100 weitere Termine. Diese seien binnen weniger Tage ebenfalls ausgebucht gewesen. Aufs Jahr hochgerechnet entspräche dies einer Zunahme von 70 Prozent. 2020 hatten nach Angaben des Landesjustizministeriums 6.960 Christinnen und Christen beider Konfessionen im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Köln, des größten in NRW, die Kirche verlassen.
In einem Brandbrief an den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, beklagt eine Gruppe von 34 Kölner Pfarrern angesichts der Konflikte um die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Erzbistum und ein von Woelki unter Verschluss genommenes Rechtsgutachten einen Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust in ihrer pastoralen Arbeit. Das Schreiben, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, verlangt von der Bistumsleitung die Übernahme persönlicher Verantwortung.
Pfarrer schildern zunehmenden Loyalitätskonflikt
Die Verfasser, unter ihnen der Sekretär des Kölner Priesterrats, Jochen Thull, schildern Woelki ihre „immer stärkere innere Distanzierung“ von der Bistumsleitung und sprechen von einem zunehmenden Loyalitätskonflikt. Auch die Gläubigen gingen immer weiter auf Distanz zur Kirche. Insbesondere die Arbeit der Jugendseelsorger sei erschwert, weil ihnen „kein Vertrauen mehr geschenkt“ werde.
Die Autoren des Briefs schreiben, sie seien nicht bereit, „bei dieser Entwicklung still resignierend zuzuschauen“ und verlangen als „Ausweg aus dieser Not“ von der Bistumsleitung einen „wahrhaftigen und transparenten Umgang mit eigenen Fehlern“ in der Missbrauchsaufarbeitung sowie die „Erkenntnis strukturellen Versagens in Vergangenheit und Gegenwart“.