Nach der Vorstellung eines belastenden Missbrauchsgutachtens hat der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp (53) Papst Franziskus seinen Amtsverzicht angeboten. „Die Untersuchung hält ernste Versäumnisse fest, die ich zu verantworten habe“, erkläre Schwaderlapp am Donnerstag in einer persönlichen Stellungnahme.
Köln – Nach der Vorstellung eines belastenden Missbrauchsgutachtens hat der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp (53) Papst Franziskus seinen Amtsverzicht angeboten. „Die Untersuchung hält ernste Versäumnisse fest, die ich zu verantworten habe“, erkläre Schwaderlapp am Donnerstag in einer persönlichen Stellungnahme. Zu wenig und nicht systematisch und entschieden genug – so könne man sein Verhalten zusammenfassen. Seine Pflicht in seinem früheren Amt als Generalvikar sei es auch gewesen, zu überprüfen, ob Missbrauchsfälle der Ordnung entsprechend nach Rom gemeldet wurden.
„Tiefer noch beschämt mich, zu wenig beachtet zu haben, wie verletzte Menschen empfinden, was sie brauchen und wie ihnen die Kirche begegnen muss. Das ist ein Versagen als Seelsorger und als Mensch“, so der Weihbischof. Er entschuldigte sich bei den Betroffenen. Juristen um den Strafrechtler Björn Gercke hatten am Donnerstagvormittag ein Gutachten zum Thema Missbrauch im Erzbistum Köln vorgestellt. Die Untersuchung sollte auch aufzeigen, ob Bistumsverantwortliche Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben. Sie wiesen Schwaderlapp, der von 2004 bis 2012 Generalvikar in Köln war, acht Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen nach.
Anwälte attestierten Pflichtverletzungen
Zu den weiteren Beschuldigten zählen unter anderem der Hamburger Erzbischof Stefan Heße (54), der Kölner Offizial Günter Assenmacher (69), der frühere Kölner Generalvikar Norbert Feldhoff (81) sowie die bereits verstorbenen Erzbischöfen Joseph Höffner (1906-1987) und Joachim Meisner (1933-2017). Die Anwälte attestierten ihnen Pflichtverletzungen gemessen am staatlichen und kirchlichen Recht sowie am kirchlichen Selbstverständnis. In keinem einzigen Fall ging es um Strafvereitelung im strafrechtlichen Sinn. Schwaderlapp lobte das Gercke-Gutachten. Die Vorgänge seien mit Sorgfalt untersucht worden; die Ausarbeitung diene dem Ziel, Missbrauch in Zukunft zu verhindern. „An so manchen Stellen hätten wir entschiedener, koordinierter und wirksamer gegen Täter vorgehen müssen, die ihren priesterlichen Dienst ausgenutzt haben, um anvertraute Menschen zu missbrauchen“, so der Weihbischof.
Unmittelbar nach der Vorstellung des Gutachtens entband der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowohl Schwaderlapp als auch Offizial Assenmacher von ihren Aufgaben. Er werde das Gutachten zudem nach Rom weiterleiten, kündigte der Kardinal an. Schwaderlapp erklärte, er habe Woelki vorab darüber informiert, dass er seinen Rücktritt anbieten wolle, und er habe Woelki darum gebeten, ihn von seinen bischöflichen Aufgaben freizustellen. Weihbischöfe und Bischöfe können in der katholischen Kirche nicht von sich aus zurücktreten. Dem Kirchenrecht gemäß müssen sie Rom ihren Amtsverzicht anbieten. Dann entscheidet der Vatikan, ob er dieses Angebot annimmt.
kna