Längere Bewerbungsfrist für Betroffenbeirat im Erzbistum Köln

Der Beirat von Missbrauchsbetroffenen im Erzbistum Köln hat bereits Ende April seine zweite Amtszeit beendet – und sucht nach wie vor für die künftige Gremienarbeit neue Mitglieder.
Längere Bewerbungsfrist für Betroffenbeirat im Erzbistum Köln

Der Kölner Dom. Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay

Der Beirat von Missbrauchsbetroffenen im Erzbistum Köln hat bereits Ende April seine zweite Amtszeit beendet – und sucht nach wie vor für die künftige Gremienarbeit neue Mitglieder. Die zunächst auf den 31. März festgelegte Frist, um das Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit zu bekunden, wurde auf den 31. Mai verlängert. Das teilte der Beirat am Montag mit. Zwar hätten sich bereits Interessenten gemeldet, hieß es aus Kirchenkreisen. Erwünscht seien aber noch mehr Bewerbungen.

Der Betroffenenbeirat soll in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung mitwirken und entsendet Mitglieder in die unabhängige Aufarbeitungskommission des Erzbistums. Die mindestens fünf Beiratsmitglieder tagen vier Mal jährlich. Die Amtszeit dauert zwei Jahre. Für das Besetzungsverfahren ist der Beraterstab sexueller Missbrauch im Erzbistum Köln zuständig, ein Kreis externer Experten aus verschiedenen Fachbereichen wie Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizin oder Recht. Der Beraterstab sichtet alle eingegangenen Bewerbungen, spricht mit Interessenten und besetzt das Gremium möglichst paritätisch.

Als erste der 27 deutschen Bistümer hatte Köln 2019 ein solches Gremium gegründet, mit zunächst 12 Mitgliedern. Nach der Absage des ersten Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum durch den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki im Oktober 2020 verließen die damaligen Sprecher aus Protest das Gremium. Es habe unter Druck der Absage zugestimmt, so ihre Begründung.

kna