Verwaltungsgericht gestattet Gottesdienste zu Ostern

Die katholische Kirchengemeinde im lippischen Lage darf über Ostern doch Präsenzgottesdienste feiern.
Lage/Minden – Die katholische Kirchengemeinde im lippischen Lage darf über Ostern doch Präsenzgottesdienste feiern. Das Verwaltungsgericht Minden gab am Donnerstag einem Eilantrag gegen ein allgemeines Gottesdienstverbot der Stadt statt.

Hammer (Symbolfoto: pixabay)

Die katholische Kirchengemeinde im lippischen Lage darf über Ostern doch Präsenzgottesdienste feiern. Das Verwaltungsgericht Minden gab am Donnerstag einem Eilantrag gegen ein allgemeines Gottesdienstverbot der Stadt statt.

Katholische Pfarrei legt Hygienkonzept mit Testungen vor

Zwar bestehe die Gefahr, dass sich Gottesdienstbesucher mit dem Coronavirus infizierten, erklärte eine Sprecherin des Gerichts der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Antragsteller hätten jedoch ein Hygienekonzept vorgelegt, das unter anderem Abstand, Masken, begrenzte Teilnehmerzahl, Kontaktrückverfolgung und Verzicht auf Gemeindegesang vorsehe. Zudem habe der Antragsteller eidesstattlich versichert, dass Gottesdienstbesucher einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ein zweiter Eilantrag war hingegen nicht erfolgreich. Zwar habe der Antragsteller – eine “kleine Freikirche” – ebenfalls ein Hygienekonzept vorgelegt, sagte die Sprecherin. Dieses sehe jedoch keine Testungen vor. Zudem gebe es Zweifel, ob sich der Antragsteller an das Abstandsgebot im eigenen Konzept halten wolle. Er habe für die Ostergottesdienste eine Teilnehmerzahl angegeben, mit der die nötige Distanz nicht gehalten werden könne. Das Gericht gab daher dem Gesundheitsschutz vor der Religionsfreiheit den Vorzug, wie die Sprecherin erklärte – zumal der Antragsteller sein Konzept nachbessern könne.

Aus Datenschutzgründen gab das Gericht nicht bekannt, um welche Antragsteller es sich genau handelte. Der katholische Pfarrer Michael Karsten, Leiter des Pastoralen Raums Lippe-West, hatte sich zuvor allerdings angekündigt, das Verbot gerichtlich überprüfen lassen zu wollen. Für eine Stellungnahme war Karsten am Donnerstag nicht zu erreichen.

Mehr als 300 Gemeindemitglieder positiv getestet

Der Stadtrat in Lage hatte vor rund einer Woche entschieden, allen Religionsgemeinschaften Präsenzveranstaltungen bis nach Ostern zu verbieten. Damit setzt sich die Stadt eigenen Angaben zufolge über eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums hinweg. Dieses habe zuvor keine Zusage für ein generelles Gottesdienstverbot geben wollen. Bürgermeister Matthias Kalkreuter (SPD) könne lediglich einer vom Coronavirus betroffenen Baptistengemeinde Präsenzveranstaltungen untersagen.

In der 1.100 Mitglieder großen Baptistengemeinde war es zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Nach Angaben der Stadt wurde bei 322 von 1.000 getesteten Gemeindemitglieder das Virus nachgewiesen – vorwiegend die britische Variante. Die meisten Erkrankten erlitten milde Verläufe. Zwischenzeitlich lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Lage über einem Wert von 800.