Kolpingwerk fordert „Vaterzeit“ nach Geburt

Der Bundesvorstand des Kolpingwerks Deutschland fordert zwei Wochen Vaterzeit rund um die Geburt eines Kindes.
Köln – Der Bundesvorstand des Kolpingwerks Deutschland fordert zwei Wochen Vaterzeit rund um die Geburt eines Kindes. In einer Erklärung mit dem Titel "Vaterzeit ermöglichen!" setzt sich das Kolpingwerk dafür ein, "dass (werdende) Väter und gleichgestellte zweite Elternteile in den Tagen um die Geburt ihres Kindes bezahlten Urlaub erhalten", hieß es am Donnerstag in Köln. Paare sollen demnach in dem Übergang zur Elternschaft Zeit bekommen, um ihre Beziehung zu stärken sowie neue Aufgaben und Abläufe einzuüben.

–Symbolfoto: pixabay

Der Bundesvorstand des Kolpingwerks Deutschland fordert zwei Wochen Vaterzeit rund um die Geburt eines Kindes. In einer Erklärung mit dem Titel „Vaterzeit ermöglichen!“ setzt sich das Kolpingwerk dafür ein, „dass (werdende) Väter und gleichgestellte zweite Elternteile in den Tagen um die Geburt ihres Kindes bezahlten Urlaub erhalten“, hieß es am Donnerstag in Köln. Paare sollen demnach in dem Übergang zur Elternschaft Zeit bekommen, um ihre Beziehung zu stärken sowie neue Aufgaben und Abläufe einzuüben.

Das Kolpingwerk verweist auf eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige von Juli 2019: Sie schlage zehn bezahlte Tage „Vaterschaftsurlaub“ rund um die Geburt des Kindes als Mindeststandard vor. Die EU-Mitgliedstaaten sind den Angaben zufolge verpflichtet, die Bestimmungen bis August 2022 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wolle man den EU-weit geltenden Vaterschaftsurlaub mit der Elternzeit verrechnen.

Kolpingwerk: Väter auf Flexibilität des Arbeitgebers angewiesen

Aktuell sei es oft so, dass Väter, die ihrer Partnerin bei der Geburt beistehen wollten, Teile ihres regulären Urlaubs nähmen, erklärte das Kolpingwerk. Dabei seien sie auf die Flexibilität des Arbeitgebers angewiesen, da Kinder häufig nicht zum errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen. Eine mögliche Vaterzeit dagegen wäre ein gesonderter Rechtsanspruch auf eine bezahlte Vaterzeit in den Tagen um die Geburt, wie es hieß. So könnte entsprechend der EU-Richtlinie eine gemeinsame Zeit für Eltern ermöglicht werden. Die Finanzierung wäre laut Kolping als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen.

„Werdende Eltern benötigen die ganze Unterstützung der Gesellschaft. Das gilt auch für die Väter in der sensiblen Phase der Geburt eines Kindes. Denn sie ist nicht nur eine wichtige Etappe im Leben von Müttern und Vätern, sondern bedeutet auch für die Partnerschaft einen Wandel“, betonte Michael Hermes, Fachreferent für Familie und generationenübergreifende Verbands- und Zielgruppenarbeit beim Kolpingwerk Deutschland.

kna