Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die bundeseinheitliche Notbremse in der Corona-Pandemie als „dringend nötig“ bezeichnet.
Berlin – Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die bundeseinheitliche Notbremse in der Corona-Pandemie als „dringend nötig“ bezeichnet. Von Ärzten und Pflegepersonal kämen „wahre Hilferufe“, betonte Merkel in ihrem am Samstag veröffentlichten wöchentlichen Video-Podcast. „Diese Menschen gehen für uns alle tagtäglich an ihre Grenzen, um das Leben von Corona-Patienten zu retten.“ Alleine könnten sie das nicht schaffen, sagte Merkel und rief die Bürger zur Solidarität auf: „Wir – der Staat, die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger – wir alle müssen helfen.“
Merkel: Niemand habe es sich leicht gemacht.
Das neue Gesetz diene dem Ziel, „die dritte Welle der Pandemie zuerst zu bremsen, dann zu stoppen und schließlich umzukehren“, erklärte die Kanzlerin. So könne man wieder in eine Situation kommen, sich Lockerungen zuzutrauen, ohne sofort wieder das Risiko sprunghaft steigender Infektionszahlen einzugehen. Zugleich sagte Merkel: „Die Maßnahmen, die die Notbremse vorsieht, sind hart. Das war und ist mir und allen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung wie im Deutschen Bundestag und natürlich auch im Bundesrat in jedem Moment unserer Beratungen bewusst.“
Niemand habe es sich leicht gemacht. „So sehr man sich wünschen würde, es gäbe weniger belastende Wege, die dritte Welle zu brechen und umzukehren – es gibt sie nicht“, so Merkel. Kein Land, das es geschafft habe, die dritte Welle zu brechen, habe das ohne harte Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen erreicht.
Systematisches Testen
Bei niedrigen Infektionszahlen sei systematisches Testen das Mittel, kontrollierte und nachhaltige Lockerungen zu ermöglichen. „Und unsere Impfkampagne – sie nimmt immer mehr Fahrt auf. Sie ist der Schlüssel zur Überwindung der Pandemie“, sagte Merkel. „Ich bin überzeugt: Wenn es uns jetzt gelingt, die Infektionen deutlich und schnell zu senken, sind in absehbarer Zeit Lockerungen Schritt für Schritt möglich.“
Nach dem Beschluss des Bundestags hatte der Bundesrat am Donnerstag die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Anschluss unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz. Mit den Änderungen gelten etwa in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen künftig schärfere Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr.