Katholischer Indigenenrat beklagt Polizei-Übergriffe in Brasilia

Brasiliens katholischer Indigenenrat Cimi beklagt gewaltsame Übergriffe der Polizei bei einem Protest von Indigenen in der Hauptstadt Brasilia.

Brasiliens katholischer Indigenenrat Cimi beklagt gewaltsame Übergriffe der Polizei bei einem Protest von Indigenen in der Hauptstadt Brasilia. In einer Cimi-Presseerklärung vom Dienstagabend (Ortszeit) ist von zwölf verletzten Indigenen die Rede und davon, dass die Polizei die friedlichen Demonstranten attackiert habe.

Laut Cimi haben an dem Protest im Regierungsviertel rund 850 Indigene aus 48 verschiedenen Völkern teilgenommen. Dabei seien sie von der vor dem Parlament aufgestellten Polizei mit Gummigeschossen und Tränengas beschossen worden. Zwei Indigene seien mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden, zehn weitere seien ebenfalls verletzt worden

Einheimische Medien berichteten, die Indigenen hätten versucht, in das Parlamentsgebäude einzudringen. Dabei seien drei Polizisten und zwei indigene Demonstranten verletzt worden. Die Polizei gab den Medienberichten zufolge an, mit Pfeilen beschossen und Steinen beworfen worden zu sein. Drei Polizisten seien von Pfeilen getroffen worden.

Die Indigenen hatten im Regierungsviertel gegen die Gesetzesinitiative 490 protestiert. Diese würde die in der Verfassung garantierte Landzuteilung an indigene Völker erschweren. Die Verfassung spricht den Indigenen ihre traditionellen Siedlungsgebiete zu. Diese sollten ursprünglich innerhalb von fünf Jahren nach der Verabschiedung der Verfassung im Jahr 1988 anerkannt werden, also bis 1993.

Allerdings werden die Landzuteilungen durch Politiker und die Landwirtschaftslobby ausgebremst. Diese argumentieren, dass nur die Gebiete an die Indigenen zugeteilt werden dürfen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Verfassung 1988 tatsächlich von den Indigenen besiedelt waren, und nicht auch Gebiete, aus denen sie zuvor vertrieben worden waren. Der katholische Indigenenrat Cimi hält diese These jedoch für nicht verfassungskonform.

kna