Laienvertreterin fordert Mitspracherecht bei Bischofsrücktritten

Die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Claudia Lücking-Michel, fordert ein Mitspracherecht der Gläubigen bei der Einsetzung und Absetzung von Bischöfen.
Osnabrück – Die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Claudia Lücking-Michel, fordert ein Mitspracherecht der Gläubigen bei der Einsetzung und Absetzung von Bischöfen. Derzeit entscheide allein der Papst über den Rücktritt eines Bischofs, schreibt die Theologin in einem Gastbeitrag für die in Osnabrück erscheinenden Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse (Sonntag). "Nach welchen Kriterien er dies tut, ist aber - erst recht nach den jüngsten Entwicklungen - wenig transparent und nicht nachvollziehbar."

Dr. Claudia Lücking-Michel (Foto: SMMP/Ulrich Bock)

Die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Claudia Lücking-Michel, fordert ein Mitspracherecht der Gläubigen bei der Einsetzung und Absetzung von Bischöfen. Derzeit entscheide allein der Papst über den Rücktritt eines Bischofs, schreibt die Theologin in einem Gastbeitrag für die in Osnabrück erscheinenden Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse (Sonntag). „Nach welchen Kriterien er dies tut, ist aber – erst recht nach den jüngsten Entwicklungen – wenig transparent und nicht nachvollziehbar.“

Der Münchener Erzbischof Reinhard Marx hatte Anfang Juni öffentlich gemacht, dass er dem Papst wegen des Missbrauchsskandals in der Kirche seinen Amtsverzicht angeboten hatte. Papst Franziskus hatte den Rücktritt wenige Tage später abgelehnt.

Insgesamt brauche es in der Kirche Rechtssicherheit, unabhängige Untersuchungen, verbindliche Verfahren und Berufungsinstanzen, so Lücking-Michel weiter. Verbesserte Verfahren und klare Beteiligung der Kirchenmitglieder könnten jedoch nicht die Notwendigkeit ersetzen, als Bischof das eigene Gewissen zu prüfen und Verantwortung zu übernehmen. „Dafür braucht man nicht erst die Ergebnisse von teuren Gutachten abwarten und diese Entscheidung kann man nicht nach Rom delegieren.“

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller betont in den Zeitungen, es könne nicht angehen, „durch bezahlte Anwälte sich als Bischöfe vordergründig nur auf einer staatlich-rechtlichen Ebene den Persilschein abzuholen, dabei aber die moralische Dimension außer Acht zu lassen.“ Ihre persönliche Verantwortung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen könnten die Bischöfe am Ende nur allein für sich beurteilen und entscheiden. Allerdings könnten sie vorher mit den auf diözesaner Ebene eingerichteten Gremien wie Priesterrat und Diözesanpastoralrat im geschützten Raum darüber sprechen.

Aus Sicht der Betroffenenvereinigung „Eckiger Tisch“ sind Bischofsrücktritte für die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals nicht entscheidend. „Uns geht es um die Übernahme konkreter Verantwortung“, schreibt Sprecher Matthias Katsch in einem weiteren Gastbeitrag. „Bis heute weigert sich die Kirche, die Verantwortung für den angerichteten Schaden im Leben der Betroffenen zu übernehmen.“ Es würden die Schuld der Täter betont und lediglich Anerkennungsleistungen für die Betroffenen gezahlt. Verantwortungsübernahme ohne Entschädigung bleibe jedoch pauschal.

Nach Auffassung des Vorsitzenden des Bunds katholischer Unternehmer (BKU), Ulrich Hemel, braucht es eine externe Aufarbeitung der Missbrauchsfälle. „Der Binnenblick genügt nicht“, schreibt er. Der Rückblick auf die Vergangenheit sei nicht immer fair, weil er Maßstäbe von heute auf Lebensverhältnisse von gestern übertrage. Deshalb müssten Bischofsrücktritte die Ausnahme sein. „Wir müssen vielmehr ins Gespräch kommen: mit den Opfern, mit den Tätern, mit den Verantwortlichen“, so Hemel.

kna