ZdK-Vize fordert Laienbeteiligung bei Bamberger Bischofswahl

Der Theologe Thomas Söding kritisiert, dass Berichten zufolge die Ernennung des künftigen Bamberger Erzbischofs ohne die vom Synodalen Weg vorgesehene Form der Laienbeteiligung stattfinden solle.
Der Theologe Thomas Söding kritisiert, dass Berichten zufolge die Ernennung des künftigen Bamberger Erzbischofs ohne die vom Synodalen Weg vorgesehene Form der Laienbeteiligung stattfinden solle. „Der Beschluss ist verbindlich, auch für Bayern“, sagte der Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) dem Neuen Ruhrwort .Bei der dritten Vollversammlung des Reformdialogs Synodaler Weg im Februar in Frankfurt verabschiedeten die Teilnehmenden erstmals einen sogenannten Handlungstext. In dem dreiseitigen Papier mit dem Titel „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ ist die Rede davon, dass ein in jedem Bistum zu installierender Synodaler Rat ein Gremium wählt, das ebensoviele Mitglieder wie das jeweilige Domkapitel zählt.

Thomas Söding spricht auf der Eröffnungpressekonferenz der vierten Synodalversammlung des Synodalen Weges im Congress Center Messe Frankfurt. –Foto: Synodaler Weg/Maximilian von Lachner

Der Theologe Thomas Söding kritisiert, dass Berichten zufolge die Ernennung des künftigen Bamberger Erzbischofs ohne die vom Synodalen Weg vorgesehene Form der Laienbeteiligung stattfinden solle. „Der Beschluss ist verbindlich, auch für Bayern“, sagte der Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) dem Neuen Ruhrwort. Bei der dritten Vollversammlung des Reformdialogs Synodaler Weg im Februar in Frankfurt verabschiedeten die Teilnehmenden erstmals einen sogenannten Handlungstext. In dem dreiseitigen Papier mit dem Titel „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ ist die Rede davon, dass ein in jedem Bistum zu installierender Synodaler Rat ein Gremium wählt, das ebensoviele Mitglieder wie das jeweilige Domkapitel zählt.

Söding: „Es kann und muss nur ein passender Weg gefunden werden“

Dieses Gremium soll das Domkapitel „bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung“ unterstützen. Eine „Musterordnung“ soll dabei helfen, diese Form der Mitwirkung als freiwillige Selbstverpflichtung der Domkapitel festzuschreiben. „Dass es unterschiedliche Konstellationen in den Konkordaten gibt, ist ja bekannt und steht bereits in unserem Beschluss, der auch mit einer Zweidrittelmehrheit der Bischöfe gefasst wurde“, betonte Söding im Gespräch mit dem Neuen Ruhrwort. Der Beschluss besage ausdrücklich, dass die Konkordate einzuhalten seien. „Es ist ja auch im Kirchenrecht festgelegt, dass das kirchenrechtliche Bestimmungen nicht die Konkordate aushebeln dürfen.“

Eine stärke Beteiligung von Laien stehe zur Konkordatststreue und zur Wahrung des „Päpstlichen Geheimnisses“ aber nicht im Widerspruch, sagte Söding, im Gegenteil. Der Theologe verwies auf das Beispiel des Erzbistums Paderborn. „Dort gilt ein anderes Konkordat – und bei der Umsetzung gibt es noch sehr viel Luft nach oben. Aber zu behaupten, in Bayern gehe es wegen des dort geltenden Konkordates nicht, ist falsch. Es kann und muss nur ein passender Weg gefunden werden.“ Die Freiheit des Papstes, einen Bischof zu ernennen, werde nicht angetastet, zugleich aber solle die Ortskirche ja auch in Bayern gehört werden und qualifizierte Vorschlage machen. „Die Frage ist, wer auf die Vorschlagsliste kommt und wer dies entscheidet. Es ist Sache des Bamberger Domkapitels, eine Form zu finden, in der die beschlossene Beteiligung des Kirchenvolkes garantiert ist.“

„Wir brauchen jetzt ein klares Zeichen, dass dies auch für Bayern gilt“

Der Beschluss des Synodalen Weges zeige, wie wichtig das Bischofsamt sei und wie sehr der Bischof von seiner Ortskirche getragen werden müsse. „Wir sind auf einem guten Weg; wir brauchen jetzt ein klares Zeichen, dass dies auch für Bayern gilt“, sagte der ZdK-Vizepräsident. Deshalb sollten die Erklärungen des guten Willens, dass es nicht beim Nein bleiben könne, nun konkretisiert werden. „Es braucht in Bamberg Übergangsregeln, solange die Ordnungen noch nicht neugeschrieben sind. Das Beispiel zeigt: Alle Bistümer sind gefordert, Klarheit zu schaffen, heute schon, unabhängig von der Frage, wie lange der Bischof voraussichtlich noch amtiert“, sagte Söding.

In dem Papier des Synodalen Wegs heißt es ausdrücklich: „Nach den Konkordaten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erstellen die Domkapitel und Bischöfe Kandidatenlisten für den Apostolischen Stuhl, aus denen der Papst nach dem Bayerischen Konkordat einen Bischof frei auswählt, nach dem Preußischen und Badischen Konkordat eine Dreierliste erstellt, aus denen wiederum das jeweilige Domkapitel in freier und geheimer Abstimmung einen Bischof wählt. Dabei ist zu beachten, dass es bei Abschluss der Konkordate nur das Domkapitel als Beratungsgremium des Bischofs gab. Zwischenzeitlich sind weitere Beratungsgremien eingerichtet worden, die künftig im Geiste der Konkordate an der Bischofsbestellung zu beteiligen sind.“

Bamberger Domkapitel verweist auf Rechtslage

Söding reagierte auf einen Bericht, wonach die Ernennung des künftigen Bamberger Erzbischofs ohne die vom Synodalen Weg vorgesehene Form der Laienbeteiligung stattfinde. „Aufgrund der momentan bestehenden Rechtslage in den Diözesen, die dem Bayerischen Konkordat unterliegen, sieht das Domkapitel leider keine Möglichkeit, bei der Erstellung der Listen den Beschluss des Handlungstextes (des Synodalen Wegs) ‚Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs‘ umzusetzen“, zitierte das Portal katholisch.de eine Mitteilung des Erzbistums Bamberg vom Freitag.

Grundsätzlich befürworte das Domkapitel zwar bei der Erstellung der Kandidatenlisten für einen künftigen Erzbischof die Einbeziehung weiterer Gläubiger, etwa aus dem Diözesanrat oder dem Priesterrat, hieß es. Dafür müsse allerdings das geltende Recht entsprechend durch den Apostolischen Stuhl modifiziert werden. Das Domkapitel wolle aber dennoch zeitnah auf den Diözesanrat zugehen, um „mit diesem Möglichkeiten auszuloten und das konkrete Vorgehen zu besprechen“.

Überraschender Rücktritt von Erzbischof Ludwig Schick

Auch der Vorsitzende des Bamberger Diözesanrats, Günter Heß, sieht dem Bericht zufolge nach eigener Einschätzung keine Möglichkeit, für eine Laienbeteiligung bei der Wahl eines Erzbischofs. „Man muss realistisch sein und sehen, dass das Bayerische Konkordat Laienbeteiligung mehr oder weniger ausschließt“, sagte Heß dem Portal. Man wolle aber im Gespräch mit dem Domkapitel die eigenen Vorstellungen einbringen.

Das Erzbistum Bamberg und der Vatikan hatten am Dienstag überraschend den Rücktritt von Erzbischof Ludwig Schick bekanntgegeben. Der Bamberger Weihbischof Herwig Gössl (55) wird das Erzbistum bis zur Ernennung eines neuen Erzbischofs übergangsweise leiten. Das Bamberger Domkapitel hatte ihn am Mittwoch zum Diözesanadministrator gewählt. Als Diözesanadministrator hat Gössl fast dieselben Rechte und Pflichten wie der Erzbischof. Allerdings darf er keine Entscheidungen fällen, die Schicks Nachfolger binden.

Kritisch zum Synodalen Weg geäußert

In der Vergangenheit hat sich Gössl öffentlich wiederholt kritisch zum Synodalen Weg geäußert. So hatte er 2021 zusammen mit dem Passauer Bischof Stefan Oster und dem Trierer Moraltheologen Johannes Brantl ein alternatives Grundlagenpapier für das Forum zu Sexualmoral veröffentlicht. Auch bei der jüngsten Synodalversammlung im September hatte er nicht für alle zur Abstimmung stehenden Texte votiert.

Boris Spernol

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