Gericht lehnt Unterlassungsantrag gegen Kentenich-Buch ab

Gericht lehnt Unterlassungsantrag gegen Kentenich-Buch ab: Das Buch der römischen Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach über den Gründer der katholischen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich (1885-1968), darf weiter ungekürzt erscheinen.
Gericht lehnt Unterlassungsantrag Kentenich  Berlin – Das Buch der römischen Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach über den Gründer der katholischen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich (1885-1968), darf weiter ungekürzt erscheinen. Das Landgericht Berlin wies in erster Instanz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung bestimmter Äußerungen, die unter anderem Missbrauch betreffen, in der Publikation zurück, wie ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage mitteilte. Einzelheiten der Gründe für diese Entscheidung lägen noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden. Antragssteller war das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern.

Blick auf das Schönstatt-Heiligtum in Belmonte, Rom –Foto: fischernetz/pixelio.de

Das Buch der römischen Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach über den Gründer der katholischen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich (1885-1968), darf weiter ungekürzt erscheinen. Das Landgericht Berlin wies in erster Instanz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung bestimmter Äußerungen, die unter anderem Missbrauch betreffen, in der Publikation zurück, wie ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage mitteilte. Einzelheiten der Gründe für diese Entscheidung lägen noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden. Antragssteller war das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern.

Von Teuffenbach wirft in der im Oktober 2020 im Bautz-Verlag erschienenen Publikation „Vater darf das“ dem bis heute populären Pater Kentenich systematische Manipulation, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. Sie stützt sich unter anderem auf neu zugängliche vatikanische Dokumente aus der Zeit von Papst Pius XII. (1939-1958). In dem Buch schildern mehrere Schönstätter Marienschwestern einen fragwürdigen Führungsstil des Gründervaters sowie unzulässige Beichtpraktiken und körperliche Berührungen.

Ackermann setzt Expertenkommission ein

Das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern hatte nach eigenen Angaben zunächst Autorin und Verlag aufgefordert, Beschuldigungen zu unterlassen. Als diese dem nicht nachgekommen seien, habe man einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Teuffenbach hatte erklärt, sie sehe sich „der historischen Wahrheit verpflichtet“, und wertete die rechtlichen Schritte gegen das Buch als Versuch, die Wahrheit über den Gründer weiterhin „unter den Teppich zu kehren“. Dabei werde das „schwere Leid“ übersehen, das die damaligen Schwestern erlitten hätten.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann setzte im März eine Experten-Kommission ein, um die Missbrauchsvorwürfe gegen Kentenich aus der Zeit des Exils in den USA neu prüfen. Es geht dabei um bislang öffentlich nicht bekannte Anschuldigungen aus den USA. Ein Amerikaner wirft dem Pater vor, ihn zwischen 1958 und 1962 sexuell missbraucht zu haben.

Kentenich ins Exil geschickt

Für Kentenich läuft seit 1975 ein Seligsprechungsverfahren. Bekannt ist, dass Kentenich nach einem Prüfverfahren des Vatikan 1951 ins Exil in die USA geschickt wurde und 1965 nach Schönstatt zurückkehrte. Diese Schritte werden allerdings unterschiedlich bewertet. Die Schönstatt-Bewegung ist eine katholische geistliche Gemeinschaft, der sich eigenen Angaben zufolge bundesweit rund 20.000 Menschen zugehörig fühlen. Gegründet wurde sie 1914 in Schönstatt, einem Stadtteil von Vallendar bei Koblenz. Nach dem Zweiten Weltkrieg breitete sich die Bewegung international aus.

kna