Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UKO) im Bistum Limburg blickt zurück auf den umstrittenen Bezirksdekan-Fall. Ihre Forderung: “Nulltoleranz-Personalpolitik” bei sexueller Belästigung und bessere Aktenführung.
Limburg (KNA) Anfang Juni war im Bistum Limburg nach einer Debatte über Belästigungsvorwürfe ein katholischer Bezirksdekan zurückgetreten. Nun hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UKO) im Bistum dazu einen Bericht verfasst. “In dem Fall, in dem ein katholischer Priester trotz im Raum stehender Vorwürfe sexueller Übergriffe zum Bezirksdekan ernannt wurde, hält es die UKO auch nach der Rücknahme seiner Ernennung für geboten, Klarheit in das Kontroll- und Reaktionsmuster der Amtskirche zu schaffen”, heißt es in dem am Donnerstag auf der Homepage der UKO veröffentlichten Papier.
Untersucht worden sei etwa, ob Fehler von Verantwortlichen oder auch strukturelle Missstände festzustellen seien, so die UKO-Vorsitzende und Juristin Claudia Burgsmüller. Der Pfarrer war als Bezirksdekan zurückgetreten, nachdem es eine öffentliche Debatte darüber gegeben hatte, dass er vom Limburger Bischof Georg Bätzing befördert worden war. Die Beförderung zum Bezirksdekan erfolgte, obwohl Bätzing wusste, dass zwei Frauen dem Mann sexuelle Belästigung vorgeworfen hatten.
Der katholische Priester soll im Jahr 2000 eine evangelische Pfarrerin in Ausbildung verbal und körperlich sexuell belästigt haben. Derselbe Pfarrer soll zudem eine katholische Gemeindereferentin in Ausbildung zwischen 2006 und 2007 belästigt haben. Die “Zeit”-Beilage “Christ und Welt” hatte zuerst darüber berichtet. Bätzing, der seit 2016 Bischof von Limburg ist, betonte, er habe den Geistlichen wegen der Vorwürfe aus den Jahren 2000 und 2007 abgemahnt.
Die katholische Gemeindereferentin hatte laut dem Bistum 2007 der Diözese gegenüber vorgebracht, dass sie der Priester unter anderem mit Kosenamen betitelt und ihr mit der Hand durch das Haar sowie über den Rücken gestrichen habe. Die Frau – um die es im Bericht der UKO allein geht – erhob demnach noch einen weiteren Vorwurf gegen den Priester, dass er ihr von hinten unters T-Shirt an ihre Brust gefasst habe – was der Priester bestritt.
Laut UKO war nach der Entbindung des Pfarrers vom Amt des Bezirksdekans zwar “die öffentliche Empörungswelle abgeflacht”. Enttäuschung und Wut aufseiten der erwachsenen Betroffenen über den Umgang mit ihr und mit diesem Fall seien aber ungebrochen. Bätzing hatte Anfang Juni den angebotenen Rückzug des Bezirksdekans mit sofortiger Wirkung angenommen. Außerdem nannte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz seine frühere Entscheidung “falsch”.
“Wir rechnen es dem Bischof hoch an, dass er sich 2022 öffentlich in der Presse und auch in seiner Anhörung vor der Kommission dazu bekannte, dass seine damalige Entscheidung ein Fehler war”, so die UKO, die hinzufügt: “Trotz längerem Zeitablauf seit den Belästigungen, der Monitio (Abmahnung) und Entschuldigungen seitens des Pfarrers war die Zeit noch nicht reif für Nachsicht und eine Beförderung für den Beschuldigten.” Die psychischen Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die Betroffene seien nicht bedacht worden. “Im Umgang mit sexuellen Belästigungen sollte sich das Bistum zunächst einmal auf eine Nulltoleranzpersonalpolitik gegen sexuelle Gewalt konzentrieren”, so die UKO.
Bischof Bätzing sei zwar der Erste gewesen, “der sich der Betroffenen zugewandt und sich mit ihren Anliegen ernsthaft und konsequent auseinandergesetzt hat”. Die Gemeindereferentin kreide ihm aber an, dass er nicht persönlich alle Akten eingesehen habe. Die UKO fordert, “dass Personalverantwortliche und nicht zuletzt der Bischof zukünftig in brisanten Fällen persönlich die Akten einsehen”.
Die UKO hatte nach eigenen Angaben selbst Einsicht in die Personalakten des Pfarrers und der Betroffenen sowie in die Sonderakten, also das “Geheimarchiv” der bischöflichen Kurie im Bistum Limburg. Bei der Sichtung sei aufgefallen, dass zwar die Personalakten nach dem zwischenzeitlich in Kraft getretenen Personalaktengesetz “mit Seitenzahlen versehen waren, nicht aber die Geheimakten”. Von daher seien in Bezug auf die Geheimakten “weder Vollständigkeit noch Transparenz, Richtigkeit und Zuverlässigkeit nachzuvollziehen”.
Im Auftrag der UKO sei am 5. August 2022 an den Bischof und den Generalvikar in Limburg die Forderung gerichtet worden, “ab sofort sicherzustellen, dass auch die Geheim- beziehungsweise Nebenakten für Kleriker des Bistums eine Paginierung erhalten”. Die UKO kündigte zudem an, “dass zukünftig eine stichprobenartige Überprüfung der Aktenführung erfolgen werde”. Das Anliegen sei inzwischen von dem für die Umsetzung verantwortlichen Juristen “anerkannt worden”, hieß es.