Die externe Prüfung der Frage, ob es bei Auftragsvergaben im Erzbistum Köln in den vergangenen zehn Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen gekommen ist, soll erst nach der Rückkehr von Kardinal Woelki aufgenommen werden.
Köln – Die externe Prüfung der Frage, ob es bei Auftragsvergaben im Erzbistum Köln in den vergangenen zehn Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen gekommen ist, soll erst nach der Rückkehr von Kardinal Woelki aufgenommen werden. Dies teilte das Erzbistum Köln am Dienstagabend mit. Darüber habe der Heilige Stuhl den Apostolischen Administrator, Weihbischof Rolf Steinhäuser, in einem Schreiben in Kenntnis gesetzt.
Vatikan will mit externer Prüfung auf Kardinal Woelki warten
Dort heißt es demnach, die Kongregation für die Bischöfe stimme der Aufnahme einer solchen Untersuchung zu. Diese solle aber erst durchgeführt werden, wenn der Erzbischof ab dem 2. März 2022 seine Amtsgeschäfte wiederaufgenommen hat. Weihbischof Steinhäuser, der das Erzbistum während der geistlichen Auszeit Kardinal Woelkis leitet, hat die zuständigen Gremien entsprechend informiert.
Auf die Untersuchung der Auftragsvergaben hatten sich der Vermögensrat und das Domkapitel mit dem Apostolischen Administrator kurz vor Weihnachten verständigt. In dieser Untersuchung sollen auch ältere Verträge überprüft werden, nachdem sich erste Hinweise auf mögliche Versäumnisse ergeben hatten.
Gremien wollen Entscheidungsprozess vorbereiten
Die zuständigen Gremien wollen den Angaben zufolge d„en Entscheidungsprozess für die externe Prüfung vorbereiten“, wie es hieß. Die externe Prüfung soll demnach auch klären, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern seien, teilte das Erzbistum Köln mit.