Synodaler Weg für Lockerungen bei kirchlichem Dienstrecht

Der Synodale Weg zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland hat für weitreichende Änderungen der sogenannten Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse plädiert.
Frankfurt – Der Synodale Weg zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland hat für weitreichende Änderungen der sogenannten Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse plädiert. Die rund 215 Teilnehmer der Vollversammlung des Reformprojekts zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland verständigten sich am Samstag in Frankfurt in Erster Lesung mehrheitlich auf einen entsprechenden Antrag. 93 Prozent der Synodalen votierten dafür.

–Foto: Synodaler Weg

Der Synodale Weg zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland hat für weitreichende Änderungen der sogenannten Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse plädiert. Die rund 215 Teilnehmer der Vollversammlung des Reformprojekts zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland verständigten sich am Samstag in Frankfurt in Erster Lesung mehrheitlich auf einen entsprechenden Antrag. 93 Prozent der Synodalen votierten dafür.

Der Handlungstext zur Grundordnung im kirchlichen Dienst plädiert unter anderem dafür, dass künftig zivile Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren oder von Geschiedenen kein Kündigungsgrund mehr für kirchlich Angestellte sein sollen. Der persönliche Familienstand soll ohne Relevanz für eine Anstellung im kirchlichen Dienst sein. „Schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen“ im Blick auf Machtmissbrauch sollen als neuer Kündigungsgrund hinzukommen. Die Bischofskonferenz ist aufgefordert entsprechende Änderungen der Grundordnung vorzunehmen.

In der Debatte führten mehrere Teilnehmer aus, welche Beschränkungen und Diskriminierungen die gegenwärtige Grundordnung mit sich bringe. Kardinal Reinhard Marx sagte: „Wir müssen da ran! Es ist sehr schmerzlich, wenn man da manchmal wirklich gute Leute entlassen muss.“ Bischof Gregor Maria Hanke empfahl, darüber nachzudenken, ob die Kirche nicht generell auf ihre arbeitsrechtlichen Sonderregelungen, den sogenannten Dritten Weg, verzichten solle. Das Papier wurde als Arbeitsgrundlage zur weiteren Bearbeitung in das zuständige Forum des Synodalen Wegs überwiesen.

kna