Bischof Jung: Garantieerklärung für queere Mitarbeiter

Priester und andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Würzburg müssen keine Konsequenzen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung fürchten.
Würzburg – Priester und andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Würzburg müssen keine Konsequenzen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung fürchten. Darauf hat sich Bischof Franz Jung schriftlichen Erklärung verpflichtet, wie die Bischöfliche Pressestelle am Mittwoch bekanntgab. Damit folgt er einem Beschluss der Synodalversammlung vom vergangenen Wochenende. Jungs Selbstverpflichtung gelte bis zur Umsetzung des Beschlusses durch die Deutsche Bischofskonferenz.

Bischof Franz Jung (Foto: Pressestelle Bistum Speyer)

Priester und andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Würzburg müssen keine Konsequenzen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung fürchten. Darauf hat sich Bischof Franz Jung schriftlichen Erklärung verpflichtet, wie die Bischöfliche Pressestelle am Mittwoch bekanntgab. Damit folgt er einem Beschluss der Synodalversammlung vom vergangenen Wochenende. Jungs Selbstverpflichtung gelte bis zur Umsetzung des Beschlusses durch die Deutsche Bischofskonferenz.

Die Erklärung des Bischofs bezieht sich auch auf die Caritas-Mitarbeitenden sowie Beschäftigte in verkündigungsnahen Tätigkeiten, hieß es. Bei Nicht-Klerikern gelte dies auch für entsprechende Partnerschaften. Schon im Rahmen der Debatte um die Initiative #OutInChurch hatte der Würzburger Generalvikar Jürgen Vorndran erklärt, dass Mitarbeitende wegen ihrer sexuellen Orientierung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten müssten.

Der Beschluss des Synodalen Weges zielt auf eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts ab. Ziel sei, “dass Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform nicht mehr als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden und entsprechend eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern beziehungsweise eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr herbeiführen”, heißt es.

Bei der Aussprache über den Handlungstext hatte forderten mehrere Synodale die Bischöfe dazu aufgefordert, nicht erst auf eine Annahme des Textes in zweiter Lesung bei einer der kommenden Synodalversammlungen zu warten, sondern Änderungen an der kirchlichen Dienstordnung selbst vorzunehmen.

kna

Synodaler Weg für Lockerungen bei kirchlichem Dienstrecht