Vier von fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen verzichten künftig ausdrücklich auf Kündigungen von homosexuellen Mitarbeitenden.
Aachen – Vier von fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen verzichten künftig ausdrücklich auf Kündigungen von homosexuellen Mitarbeitenden. Nach Essen, Münster und Paderborn erklärte am Dienstag auch die Diözese in Aachen, dass kirchliche Beschäftigte wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr entlassen werden. Damit hat in NRW allein das derzeit von einem Übergangsverwalter geleitete Erzbistum Köln diesen Schritt nicht ergriffen.
Erzbistum Köln möchte sich „konstruktiv“ in Diskussion einbringen
„Jeder, der für und in der Kirche arbeitet, muss frei und ohne Angst über sich und seine Person sprechen können, ohne befürchten zu müssen, dass er deswegen eine Kündigung erhält“, sagte der stellvertretende Aachener Generalvikar Rolf Cremer dem Kölner Stadt-Anzeiger (Mittwoch). Dem Bericht zufolge gab Cremer eine Selbstverpflichtung für alle Mitarbeitenden sowie für Religionslehrkräfte in seiner Diözese ab. Die sexuelle Orientierung und Identität sowie eine Wiederheirat nach Scheidung werden demnach keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr haben. Das Bistum empfehle diesen Schritt auch katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisationen.
Das Erzbistum Paderborn und die Bistümer Münster und Essen hatten zuvor ähnliche Erklärungen abgegeben. Das Erzbistum Köln verwies nach einer kürzlichen Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf den Reformprozess Synodaler Weg der katholischen Kirche in Deutschland. Dabei werde über die Stellung queerer Menschen in der Kirche debattiert. Das Erzbistum Köln wolle sich „konstruktiv“ in die Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht einbringen. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert, abgewertet oder kriminalisiert werden“, hieß es weiter.
Arbeitsrecht steht vor Änderung
Das kirchliche Arbeitsrecht soll demnächst geändert werden. Derzeit fordert die Kirche von ihren Mitarbeitenden eine Loyalitätspflicht ein: Die Beschäftigten dürfen in der persönlichen Lebensführung sowie im dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht „gefährden“. Das kann unter Umständen auf Menschen zutreffen, die etwa in homosexuellen Partnerschaften leben, da gleichgeschlechtliche Handlungen laut katholischer Lehre „in sich nicht in Ordnung“ sind. Eine Kündigung riskieren vor allem Mitarbeitende in Leitungspositionen oder im sogenannten verkündigungsnahen Dienst, also etwa Gemeindereferenten.
Eine Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative #OutInChurch ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort „queer“ ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe darstellen. Seit Start der Initiative mehren sich die Stimmen, die für eine Öffnung des kirchlichen Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des Synodalen Wegs wurde der Ruf nach Veränderungen laut.
kna