Abgeordnete prüfen Konsequenzen aus Missbrauchsbericht

Eine Arbeitsgruppe der französischen Nationalversammlung hat mögliche gesetzliche Konsequenzen aus dem unabhängigen Bericht zu Missbrauch in der katholischen Kirche beraten.
Paris –  Eine Arbeitsgruppe der französischen Nationalversammlung hat mögliche gesetzliche Konsequenzen aus dem unabhängigen Bericht zu Missbrauch in der katholischen Kirche beraten. Es handelt sich um neun Abgeordnete verschiedener Fraktionen, wie die Zeitung "La Croix" (online Mittwochabend) berichtet.

Symbolfoto: Mehmet A./Pixabay

Eine Arbeitsgruppe der französischen Nationalversammlung hat mögliche gesetzliche Konsequenzen aus dem unabhängigen Bericht zu Missbrauch in der katholischen Kirche beraten. Es handelt sich um neun Abgeordnete verschiedener Fraktionen, wie die Zeitung „La Croix“ (online Mittwochabend) berichtet.

Sie zeigten sich laut Bericht sehr besorgt über die Zahl von etwa 160.000 Opfern sexueller Übergriffe jedes Jahr in Frankreich, ob in der Familie oder in Bildungs-, Sport- und Vereinsstrukturen. Es sei ein „auffälliges kollektives Versagen von Gesellschaft und Parlament, diese Kinder nicht zu schützen“, wird Alain Tourret zitiert, Parlamentarier aus Calvados und einer der beiden Koordinatoren der Arbeitsgruppe.

Mehrere Abgeordnete lobten den „Mut“ und „Willen“ der Kirche, sich entschlossen für eine Bekämpfung und Wiedergutmachung sexuellen Missbrauchs eingesetzt zu haben. Es gebe aber noch mehrere technische Fragen. Die Abgeordneten lehnen beispielsweise ab, dass Personen, die in den Opferentschädigungsfonds einzahlen, von Steuerermäßigungen profitieren können. Andererseits einigten sie sich darauf, dass die von den Opfern erhaltene Entschädigung nicht steuerpflichtig sein sollte.

Als sehr positiv bezeichneten die gewählten Amtsträger den Einsatz von „Restorative Justice“, wie sie im Missbrauchsbericht empfohlen wird und mit der die Kirche Gelegenheit habe, den Opfern mehr Aufmerksamkeit zu schenken, vor allem wenn die Strafjustiz nicht mehr eingreifen kann. Allerdings bestehe die Gefahr, dass sowohl die Verjährung als auch die Unschuldsvermutung ausgehebelt würden, zwei grundlegende Rechtsprinzipien.

Die Abgeordneten betonten laut Bericht die Schwierigkeiten um das Beichtgeheimnisses. „Opferrechte gehen vor Geheimhaltung“, betonte ein Abgeordneter. Die Rechtsprechung zu diesem Thema sei alt; das Parlament solle die Frage trotz ihrer Komplexität neu aufrollen, um „das bestehende Recht bei der Anwendung des Berufsgeheimnisses zu klären“. Man sei sich einig, der nächsten Regierung vorzuschlagen, den Kinderschutz zu einer „großen nationalen Angelegenheit“ zu machen.

Die Abgeordneten hatten die Empfehlungen des Anfang Oktober vorgestellten Berichts studiert und sich zum Ziel gesetzt, machten mögliche Gesetzesanpassungen anzupassen. Mitte Oktober führten sie ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission für sexuellen Missbrauch in der Kirche (Ciase), Jean-Marc Sauve.