Regensburger Generalvikar für Reform kirchlichen Arbeitsrechts

Der Regensburger Generalvikar Roland Batz sieht anstehende Veränderungen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche positiv.
Regensburg – Der Regensburger Generalvikar Roland Batz sieht anstehende Veränderungen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche positiv. Sie würden die Rechtssicherheit verbessern und die Loyalitätspflichten in ein angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen rücken, heißt es in einer Stellungnahme von Batz auf der Internetseite des Bistums. Zugleich warnte der Generalvikar vor "übereilten Entscheidungen, die dann das rechte Maß genau verfehlen".

Roland Batz –Foto: Bistum Regensburg

Der Regensburger Generalvikar Roland Batz sieht anstehende Veränderungen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche positiv. Sie würden die Rechtssicherheit verbessern und die Loyalitätspflichten in ein angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen rücken, heißt es in einer Stellungnahme von Batz auf der Internetseite des Bistums. Zugleich warnte der Generalvikar vor “übereilten Entscheidungen, die dann das rechte Maß genau verfehlen”.

Generalvikar: Kirche brauche „eine geistig-geistliche innere Haltung“

Das Privatleben jedes Menschen stehe immer auch in Bezug zu seiner Arbeit, so Batz. “Aber nicht jeder Lebensaspekt muss sich gegenseitig auswirken”. Das gelte gerade für disziplinarische Konsequenzen. In erster Linie brauche der Dienst für die Kirche “eine geistig-geistliche innere Haltung, die zum Glauben an Christus und seiner Mission passen muss”.

Nach seinen Angaben werden bereits gegenwärtig im Bistum Regensburg “fast alle Loyalitäts-Herausforderungen” im “persönlichen und vertraulichen Gespräch” mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geklärt. “Dabei geht es darum, einvernehmliche Wege zu finden, die die berufliche Position stärken und sichern – und zwar aus der Sicht des Mitarbeiters und der Kirche.”

Bistumsleitungen veröffentlichen Selbstverpflichtung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter katholischer Einrichtungen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben oder nach einer Scheidung erneut geheiratet haben, müssen in Deutschland mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Initiative #OutInChurch, bei der sich im Januar 125 Kirchenmitarbeitende als queer zu erkennen gaben, ließ die Debatte nach einer Reform des Arbeitsrechts zuletzt neu aufleben. Mehrere Bistumsleitungen haben inzwischen im Sinne einer Selbstverpflichtung öffentlich erklärt, dass aus den genannten Gründen keine Kündigungen mehr ausgesprochen würden. Eine entsprechende Reform des Arbeitsrechts soll noch im Sommer von den deutschen Bischöfen beschlossen werden.

kna