Denkmalschützer: Ein schwarzer Tag für NRW

Die Wissenschaftliche Kommission der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert das am 6. April verabschiedete neue Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen.
Die Wissenschaftliche Kommission der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert das am 6. April verabschiedete neue Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen. „Dies ist nicht nur ein schwarzer Tag für die Denkmale in NRW, sondern auch für die Geschichte und das Selbstverständnis des Landes,“ so der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Gerd Weiß. „Das noch junge Land NRW riskiert damit die authentischen Zeugnisse seiner Geschichte zu verlieren. Insbesondere den Bauwerken der Wiederaufbaugeneration fehlen nun die Anwälte, die sich für ihren Erhalt stark machen.“ Trotz enormer Kritik an Inhalt und undemokratischer Vorgehensweise hat die Landesregierung den von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, in der letzten Plenarsitzung der Legislaturperiode zur Abstimmung gebrachten dritten Entwurf eines neuen Denkmalschutz-Gesetzes mit der Regierungsmehrheit von nur einer Stimme verabschiedet.

–Foto: DSD

Die Wissenschaftliche Kommission der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert das am 6. April verabschiedete neue Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen. „Dies ist nicht nur ein schwarzer Tag für die Denkmale in NRW, sondern auch für die Geschichte und das Selbstverständnis des Landes“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Gerd Weiß. „Das noch junge Land NRW riskiert damit die authentischen Zeugnisse seiner Geschichte zu verlieren. Insbesondere den Bauwerken der Wiederaufbaugeneration fehlen nun die Anwälte, die sich für ihren Erhalt stark machen.“

Trotz Kritik hat die Landesregierung den von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, in der letzten Plenarsitzung der Legislaturperiode zur Abstimmung gebrachten dritten Entwurf eines neuen Denkmalschutz-Gesetzes mit der Regierungsmehrheit von nur einer Stimme verabschiedet. Die Wissenschaftliche Kommission zeigte sich nach eigenen Worten sehr besorgt über „missverständliche Formulierungen und unbestimmte Rechtsbegriffe“ des Gesetzes. Diese ließen Denkmale grundsätzlich als problematisch erscheinen und ignorierten die großen Erfolge bei Themen wie Klimaschutz, Barrierefreiheit und intelligente Nutzungskonzepte. Durch die Abwertung des Denkmalschutzgedankens im neuen Gesetz werden laut Kommission die positiven Effekte des bisher Erreichten „geradezu konterkariert“.

Die Wissenschaftliche Kommission, der renommierte Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet angehören, forderte ein Denkmalschutzgesetz, das das Denkmal in den Mittelpunkt stelle, nicht sachfremde Belange. Sie fordert eine umgehende Überarbeitung des Gesetzes nach der Landtagswahl: „Die Vielzahl der engagierten privaten Denkmaleigentümer, die haupt- und ehrenamtlichen Denkmalpfleger haben Besseres verdient.“

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz steht als Stiftung privaten Rechts für über 250.000 aktive Förderer, die die Restaurierung, Erhaltung und Pflege von Denkmalen aller Gattungen im gesamten Bundesgebiet selbstlos fördern. Die Stiftung begleitet ihre Projekte umfassend und hat dadurch Erfahrung mit den Behördenstrukturen in ganz Deutschland und somit auch in Nordrhein-Westfalen inklusive eines vergleichenden Überblicks. Sie hatte sich in den letzten Monaten vehement gegen diese Neufassung des Denkmalschutzgesetzes ausgesprochen.