Wegen der Einfuhr von Drogen hat ein Gericht in Belgien einen Priester aus dem Bistum Aachen zu 40 Monaten Haft verurteilt.
Aachen – Wegen der Einfuhr von Drogen hat ein Gericht in Belgien einen Priester aus dem Bistum Aachen zu 40 Monaten Haft verurteilt. Das bestätigten die belgischen Behörden, wie der Sprecher des Amtsgerichts Mönchengladbach Justus Waßenberg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag erklärte. Da der ehemalige Pfarrer aus der Gemeindengemeinschaft Hückelhoven Berufung eingelegt habe, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Mann (Jahrgang 1963) befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft in Belgien.
Wegen Untreue in 145 Fällen angeklagt
Dem Priester werden auch in Deutschland Straftaten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat ihn wegen Untreue in 145 Fällen und Geldwäsche in 65 Fällen angeklagt. Das Bistum Aachen hatte den Geistlichen im März 2018 angezeigt und ihn suspendiert, nachdem in der Hückelhovener Gemeinde finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Der Beschuldigte soll immer wieder Geld von einem Spenden- und Kollektenkonto ins Ausland überwiesen haben, ohne dass ein Bezug zur kirchlichen Arbeit bestand.
Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Priester insgesamt neun verschiedene Konten – darunter das Gemeindekonto und das Konto einer Familienangehörigen – Betrügern zur Verfügung gestellt haben. Darüber sollen die Betrüger Kreditvermittlungen vorgetäuscht, Schenkungen fingiert und sogenanntes Romance-Scamming betrieben haben. Dabei gaukeln Kriminelle einem Opfer im Internet eine romantische Beziehung vor und bringen es dazu, Geld auf ein Konto zu überweisen.
Priester ist wegen leichtfertiger Geldwäsche vorbestraft
Der Geistliche ist laut Amtsgericht bereits seit 2017 wegen leichtfertiger Geldwäsche in vier Fällen vorbestraft. Im Januar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach schließlich Anklage. Vor einigen Wochen erhielt das Amtsgericht dann die Informationen aus Belgien über die Verurteilung dort, wie Waßenberg erklärte. Es habe sich zunächst um vorläufige Auskünfte gehandelt. Das Gericht könne nun über eine europäische Ermittlungsanordnung offizielle Infos bekommen.
Danach entscheide sich, ob das Verfahren in Deutschland eröffnet werde. Es gehe unter anderem um die Frage, ob der Priester bei einem Verfahren in Deutschland anwesend sein kann, sollte er in Belgien in Haft sitzen. Nach Recherchen der Aachener Nachrichten fanden Polizisten in Belgien im August vergangenen Jahres – also bereits nach der Anklage der Staatsanwaltschaft – Drogen im Auto des Priesters. Im Dezember sei er dann von einem Gericht in Brüssel verurteilt worden.
Belgisches Urteil liege Diözese nicht vor
Das Bistum Aachen erklärte auf KNA-Anfrage, beim Amtsgericht Sachstandsinformationen einholen zu wollen. Das belgische Urteil liege der Diözese nicht vor. „Sollte das Urteil rechtskräftig sein, wird ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet“, hieß es weiter. Der Priester erhalte keine juristische Unterstützung. Er bekomme jedoch eine „Sustentatio“ – also eine Art Unterhaltszahlung. Zu dieser sei die Diözese verpflichtet, solange keine kirchenrechtliche Prüfung stattgefunden habe.