Das Bistum Trier setzt in Absprache mit dem Vatikan das Verfahren zur Seligsprechung von Pater Josef Kentenich (1885-1968) aus. Grund sind Vorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung wegen sexueller Übergriffe
Trier – Das Bistum Trier setzt in Absprache mit dem Vatikan das 1975 eröffnete Verfahren zur Seligsprechung von Pater Josef Kentenich (1885-1968) aus. Grund für die Entscheidung von Bischof Stephan Ackermann sind Vorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung unter anderem wegen sexueller Übergriffe, die 2020 öffentlich wurden, wie das Bistum Trier am Dienstag mitteilte.
Unabhängige Forschung zu Kentenich nötig
Es gebe ungeklärte Fragen, die nicht innerhalb des Prozesses der Seligsprechung geklärt werden könnten, teilte Ackermann nach Gesprächen mit Experten auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Es brauche eine vertiefte, unabhängige Forschung zu Kentenich. Das Bistum werde sich aber nicht aktiv in weitere Untersuchungen einbringen, fügte der Bischof hinzu.
Kentenich war Mitglied des Pallottiner-Ordens und gründete die internationale Schönstatt-Bewegung. Die religiöse Gemeinschaft hat weltweit in 110 Ländern Mitglieder. Wichtig ist ihnen vor allem eine christliche Lebensführung im Alltag und eine besondere Marienfrömmigkeit.
Ackermann betonte, die jüngsten Diskussionen sowie neu verfügbare Dokumente hätten gezeigt, „dass wir noch nicht am Ende sind mit dem, was es über Leben, Wirken und Spiritualität von Pater Kentenich zu sagen gibt“. Er könne aber keinen Seligsprechungsprozess für eine Person fortführen, „gegen die Anschuldigungen vorliegen, die derzeit nicht sicher entkräftet werden können“.
Internationale Schönstatt-Bewegung für weiter Forschung
Die internationale Schönstatt-Bewegung sprach sich am Dienstag für weitere Forschungen zu ihrem Gründer aus. Schönstatt werde die Situation für eine intensive Aufarbeitung der geschichtlichen Zusammenhänge nutzen. „Wo bisher aus Rücksicht auf das laufende Seligsprechungsverfahren Zurückhaltung und Diskretion geboten waren, können Fragen und Erkenntnisse nun mit der gebotenen Offenheit behandelt und kommuniziert werden“, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Erklärung des Generalpräsidiums des Internationalen Schönstatt-Werkes.
Darin werden auch die 2020 von der Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach erhobenen Anschuldigungen gegen Kentenich kritisiert. Sie hätten den bereits im Seligsprechungsverfahren bekannten Vorwürfen „nichts substanziell Neues hinzuzufügen“.
Bischof Ackermann betonte, dass mit der Aussetzung des Verfahrens „kein Urteil über Leben und Wirken von Pater Kentenich gefällt“ sei. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass das Seligsprechungsverfahren wieder aufgenommen werden könne, „sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die all die offenen Fragen zufriedenstellend beantworten“.
Seligsprechungsverfahren für Kentenich begann 1975
Das Seligsprechungsverfahren für Kentenich begann 1975. In einem solchen Verfahren wird unter anderem die Lebensführung der Person geprüft. Eine Historikerkommission hatte 2007 ihre Arbeit beendet. Das Verfahren wurde auf diözesaner Ebene aber nicht abgeschlossen. Die Aussetzung des Verfahrens ist laut Bistum mit der Seligsprechungskongregation im Vatikan abgesprochen.
2020 veröffentlichte die in Rom lebende Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach Vorwürfe gegen Kentenich. Sie wirft dem populären Schönstatt-Gründer systematische Manipulation, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. 2021 machte das Bistum Trier außerdem einen weiteren Vorwurf wegen übergriffigen Verhaltens gegen Kentenich aus der Zeit seines Exils in den USA bekannt.
In der Folge hatte das Bistum Trier vor rund einem Jahr bei Wissenschaftlern, Pallottinern und Schönstatt-Mitgliedern nach weiteren Erkenntnissen zu Kentenich gefragt. Das Bistum begründete dies damals damit, dass diese Form mehr Freiheiten biete als eine ursprünglich angekündigte zweite Historikerkommission, die strengen Vorgaben des Vatikan wie Geheimhaltung zu folgen hätte.