Kirchenaustritte: Gerichte nennen Internetseite irreführend

Die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte hat die privat betriebene Internetseite www.kirchenaustritt24.de kritisiert.
Berlin – Die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte hat die privat betriebene Internetseite www.kirchenaustritt24.de kritisiert. Sie sei "irreführend oder mindestens missverständlich", erklärte die Pressestelle am Mittwoch. Bürgerinnen und Bürger verstünden deren Angaben oft so, dass sie beim Anbieter gegen einen Betrag von 29,90 Euro nur unterschreiben müssten und dann ohne weiteren Aufwand und weitere Kosten eine Bescheinigung über den Austritt erhielten. "Das trifft nicht zu", betonte die Pressestelle.

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte hat die privat betriebene Internetseite www.kirchenaustritt24.de kritisiert. Sie sei “irreführend oder mindestens missverständlich”, erklärte die Pressestelle am Mittwoch. Bürgerinnen und Bürger verstünden deren Angaben oft so, dass sie beim Anbieter gegen einen Betrag von 29,90 Euro nur unterschreiben müssten und dann ohne weiteren Aufwand und weitere Kosten eine Bescheinigung über den Austritt erhielten. “Das trifft nicht zu”, betonte die Pressestelle.

Für einen Kirchenaustritt sei es erforderlich, “dass die Austrittswilligen die Erklärung entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht abgeben oder aber eine schriftliche Erklärung bei einem Notariat beglaubigen lassen”, so die Pressestelle. In beiden Fällen entstünden Gebühren. Es seien 30 Euro beim Amtsgericht sowie zusätzliche Kosten beim Weg über eine notarielle Beglaubigung.

Der Betreiber von www.kirchenaustritt24.de verspreche zwar Hilfe beim Erstellen eines schriftlichen Austrittsantrags, so die Pressestelle. Er werbe mit der Aussage, dass die Kirchenaustrittserklärung vollständig vorbereitet werde. Die in Aussicht gestellten Vorteile wie die Bereitstellung von Informationen oder die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit böten für die Bürgerinnen und Bürger aber keinen Mehrwert. Diese Leistungen würden von den Amtsgerichten wahrgenommen. Ob der Betreiber der Internetseite weitere juristische Schritte zu erwarten hat, ließ die Pressestelle am Mittwoch zunächst offen.

rwm