Berlin – Das Land Berlin erlaubt ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern. Voraussetzung sei, dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden, gab...
Das Land Berlin erlaubt ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden. Voraussetzung sei, dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.
An Ostern bleiben wegen der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste in Berlin verboten. Am Mittwochabend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.
Nach der unerlaubten Menschenansammlung vor einer Moschee in Berlin-Neukölln am Freitag und zweieinhalb Wochen vor Ramadan-Beginn nimmt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), die muslimischen Gemeinden und Migrantenverbände in die Pflicht.
Darf einem Mädchen die Aufnahme in einen reinen Knabenchor verweigert werden? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigt.