Missbrauch: Priester Peter H. aus dem Klerikerstand entlassen

Der von etwa 30 Betroffenen des Missbrauchs beschuldigte und auch strafrechtlich verurteilte Priester Peter H. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden.
Essen/München – Der von etwa 30 Betroffenen des Missbrauchs beschuldigte und auch strafrechtlich verurteilte Priester Peter H. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Dies habe der 74-Jährige selbst beantragt, nachdem der Vatikan ihm diesen Schritt in einer Rechtsbelehrung als Möglichkeit eröffnet hatte, wie das für ihn zuständige Bistum Essen am Montag mitteilte. Gegen H. läuft ein kirchenrechtliches Verfahren. Die Taten haben sich in Essen und im Erzbistum München und Freising ereignet. Der Fall fällt unter anderem auch in die Amtszeit von Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof.

Der Dom von Essen. –Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen

Der von etwa 30 Betroffenen des Missbrauchs beschuldigte und auch strafrechtlich verurteilte Priester Peter H. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Dies habe der 74-Jährige selbst beantragt, nachdem der Vatikan ihm diesen Schritt in einer Rechtsbelehrung als Möglichkeit eröffnet hatte, wie das für ihn zuständige Bistum Essen am Montag mitteilte. Gegen H. läuft ein kirchenrechtliches Verfahren. Die Taten haben sich in Essen und im Erzbistum München und Freising ereignet. Der Fall fällt unter anderem auch in die Amtszeit von Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen und schwerwiegenden Fälle, für die H. verantwortlich sei, sei die für Priester als Höchststrafe geltende Entlassung aus dem Priesterstand nachvollziehbar und angemessen, erklärte das Bistum Essen. Bereits 2010 hatte Bischof Franz-Josef Overbeck ihm die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Im Jahr 2020 beorderte Overbeck den Diözesanpriester H. von Bayern zurück nach Essen, um durch eine engmaschige Führungsaufsicht möglichen weiteren Missbrauchstaten vorzubeugen, wie es heißt. Ihm seien Auflagen und Weisungen auferlegt worden. Der Betroffene habe diesbezüglich auch kooperiert.

Wenn H. nicht mehr zum Klerus gehöre, „werden diese Bemühungen in dem Umfang, wie es jetzt geschieht, auf Dauer nicht weitergeführt werden können. Das sehe ich nicht ohne Sorge“, schrieb Overbeck nun laut Mitteilung dem Vatikan. Es gelte, einen verantwortlichen Übergang zu gestalten, sagte der Interventionsbeauftragte des Ruhrbistums, Simon Friede. Das Bistum sei dazu mit H. im Gespräch. Dieser unterliege allerdings keiner kirchlichen Weisungsbefugnis mehr. Anhängige wie zukünftige Mitteilungen und Beschuldigungen würden weiter gemäß der geltenden Richtlinien bearbeitet. Das Bistum bleibe mit den Betroffenen in Kontakt. Das Erzbistum München und Freising wollte die Entscheidung nicht kommentieren und verwies auf das Bistum Essen.

Der Fall von Peter H. sorgte immer wieder für Schlagzeilen. 1980 wurde er vom Bistum Essen in das Erzbistum München-Freising versetzt, nachdem er zuvor übergriffig geworden war. Damals war Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof in München. In seiner Einlassung zum Münchner Missbrauchsgutachten im Januar 2022 hatte er zunächst erklärt, an einer entscheidenden Sitzung nicht teilgenommen zu haben, in der es um den Umzug des Priesters ging. Diese Angaben korrigierte Ratzinger später. Der Emeritus bestreitet jedoch, damals von der Vorgeschichte des Priesters gewusst zu haben.

H. verging sich an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen. Trotz gerichtlicher Verurteilung im Erzbistum München und Freising und eines Gutachtens, das vor der Arbeit mit Kindern warnte, wurde er erneut mit der Gemeindeseelsorge beauftragt. Dies geschah während der Amtszeit von Kardinal Friedrich Wetter als Erzbischof. Erst 2010 wurde H. von Kardinal Reinhard Marx von dieser Tätigkeit abberufen. Als zuständiger Diözesanbischof untersagte ihm Overbeck in der Folge die Ausübung der priesterlichen Dienste.

Bereits 2016 wurde in München ein Strafdekret gegen H. erlassen. Kritiker hielten die Strafe damals für zu milde, weil der Geistliche nicht aus dem Klerikerstand entlassen wurde. Der damals zuständige Kirchenrechtler Lorenz Wolf erklärte, er habe wegen Vorgaben aus Rom nicht selbst ermitteln dürfen. Auch wegen des schlechten Zustands der Akten zum Fall sei mehr nicht drin gewesen.

rwm/kna