Der katholische Priester Franz Stock (1904-1948) wird nicht selig gesprochen. Trotz anfänglich optimistischer Signale hat der Vatikan das entsprechende Verfahren nun „ohne positives Ergebnis“ beendet.
Paderborn – Der katholische Priester Franz Stock (1904-1948) wird nicht selig gesprochen. Trotz anfänglich optimistischer Signale hat der Vatikan das entsprechende Verfahren nun „ohne positives Ergebnis“ beendet, wie das Erzbistum Paderborn am Donnerstag mitteilte. Nach derzeitigem Stand seien die Voraussetzungen für eine Seligsprechung nicht mit hinreichender Sicherheit erwiesen, so die Begründung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.
„Meine Enttäuschung über die Entscheidung kann ich nicht verbergen“, sagte Erzbischof Hans-Josef Becker. „Ich empfehle den Gläubigen weiterhin, Franz Stock als ein Vorbild im Glauben anzusehen und seiner im Gebet zu gedenken.“
Stock wurde in Arnsberg-Neheim geboren und in Paderborn 1932 zum Priester geweiht. Während der Nazi-Herrschaft betreute er als Militärgeistlicher Widerstandskämpfer und Regimegegner in den NS-Gefängnissen. Hunderte von ihnen begleitete er zur Hinrichtung. Nach Kriegsende kam Stock in Gefangenschaft. Zunächst in Orleans und später in Chartres baute er für deutsche Kriegsgefangene ein „Priesterseminar hinter Stacheldraht“ auf. 1948 starb er mit 43 Jahren in Paris an einem Herzleiden. 2009 leitete das Erzbistum Paderborn ein Seligsprechungsverfahren für Stock ein, das ab 2014 im Vatikan weiter betrieben wurde.
Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den „Ruf der Heiligkeit“ nachweisen. Dabei drückt der sogenannte heroische Tugendgrad aus, dass ein Mensch die christlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe in seinem Leben in vorbildlicher Weise gelebt hat.