Bistum Limburg: Über QR-Code Missbrauch melden

Das Bistum Limburg plant ein Angebot zur niederschwelligen Meldung von Missbrauch oder Missbrauchsverdacht.
Bistum Limburg: Über QR-Code Missbrauch melden

Der Limburger Dom –Foto:Thomas Hendele/Pixabay

Das Bistum Limburg plant ein Angebot zur niederschwelligen Meldung von Missbrauch oder Missbrauchsverdacht. Poster, Plakate oder Internetseiten würden künftig mit einem QR-Code versehen, der direkt zu einer Beschwerdestelle weiterleitet, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Die Plakate sollen unter anderem in kirchlichen Kitas, Schulen, Vereinen oder Sakristeien aufgehängt werden. Sie böten Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Eltern sowie Mitarbeitern der entsprechenden Einrichtungen niedrigschwellige Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen – auf Wunsch auch anonym.

Im 2020 vorgestellten Missbrauchsgutachten im Bistum Limburg waren insgesamt 64 Anti-Missbrauchs-Maßnahmen genannt worden. Für deren Umsetzung bis Ende September 2023 hatte der Limburger Bischof Georg Bätzing als bischöflichen Beauftragten Caspar Söling eingesetzt. Söling erklärte am Donnerstag, 17 Maßnahmen seien bereits umgesetzt, 43 würden aktuell bearbeitet, 4 würden zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.

Zentraler Punkt im künftigen Umgang mit Betroffenen sei eine neue Interventionsordnung, so Söling. Sie stelle die Belange und den Schutz der Betroffenen in den Vordergrund und regele, welche Schritte erfolgten, um einen Missbrauchsvorwurf zu untersuchen. Neu sei, dass es künftig eine Ansprechperson gebe, die das weitere Vorgehen in die Wege leite und dafür Sorge trägt, dass Betroffene regelmäßig über den Fortgang der Untersuchungen informiert würden. “Wir nehmen Ihr Anliegen ernst, Sie sind uns wichtig und nicht etwa lästig”, laute die Botschaft.

“Bei unserer Arbeit leitet uns ein für alle Maßnahmen geltender Perspektivwechsel”, betonte Söling. “Wir sehen in erster Linie die Betroffenen, die wir begleiten und unterstützen wollen. Gleichzeitig wollen wir die Rahmenbedingungen so ändern, dass Missbrauch möglichst verhindert wird.”

kna