Ein Priester hat in seiner Wohnung in Fürth Jugendliche missbraucht und sie in seinem Schlafzimmer zu Sex mit Freiern animiert.
Nürnberg/Fürth – Ein Priester hat in seiner Wohnung in Fürth Jugendliche missbraucht und sie in seinem Schlafzimmer zu Sex mit Freiern animiert. Wie jetzt bekannt wurde, verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Mann wegen schwerer Zwangsprostitution, sexuellen Missbrauchs und weiterer Taten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Außerdem ordnete es die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Seit 25. August ist das Urteil rechtskräftig. Die Nürnberger Zeitungen hatten zuerst über den Fall berichtet. Nach Kirchenangaben handelt es sich um einen Geistlichen aus dem Bistum Regensburg, Fürth gehört zum Erzbistum Bamberg. Nach Auskunft der Regensburger Bistumspressestelle befand sich der Priester seit Juli 2015 aus gesundheitlichen Gründen im einstweiligen Ruhestand. Damit habe er seinen Wohnort frei wählen können. Dem Ordinariat sei sein Aufenthaltsort bekannt gewesen, einen Seelsorgeauftrag habe er nicht gehabt.
Priester hatte in Fürth keinen Seelsorgeauftrag
Der Fürther Dekan Andre Hermany sprach in einer ersten Reaktion am Montag von einem „abscheulichen Fall“. Alle Verantwortlichen seines Bezirks seien entsetzt. Zugleich kritisierte er die kircheninterne Informationspolitik. Der Sprecher des Erzbistums Bamberg, Harry Luck, sagte, der Priester aus dem Nachbarbistum habe keinen Seelsorgeauftrag gehabt und in Fürth als Ruhestandsgeistlicher gelebt.
Laut Urteil wurden die Straftaten 2019 und 2020 begangen. Der Priester sei in einschlägigen homosexuellen Dating-Foren unterwegs gewesen und habe sich dort selbst als junger Mann ausgegeben. Er habe so „das Interesse der Jungs“ auf sich lenken, Vertrauen aufbauen und sie dazu bewegen wollen, ihn zu besuchen und Sex mit ihm zu haben.
Landgericht milderte Strafe
Dem Richterspruch zufolge genügte ihm das aber nicht: „Er wollte sie als Prostituierte gewinnen, die er ähnlich einem Zuhälter oder einer Puffmutter ‚managt‘, und hierdurch auch Einnahmen aus Vermietung seines Schlafzimmers an seine Escorts erzielen.“ Dafür mussten die Prostituierten jeweils 25 Euro Miete an ihn abführen. Mit heimlichen Filmaufnahmen der sexuellen Handlungen baute er seine pornografische Bibliothek aus. Das Gericht sah dies in 14 Fällen als erwiesen an.
Das Amtsgericht Fürth hatte den Täter bereits am 16. Juni 2021 in erster Instanz verurteilt. Nur hinsichtlich der Rechtsfolgen gab das Landgericht Nürnberg-Fürth der Berufung des Angeklagten statt und milderte die Gesamtstrafe um vier Monate Haft ab. Der Priester war Ende August 2020 festgenommen worden. Bei einer Durchsuchung seiner Fürther Wohnung ertappten ihn Polizisten, wie er Speichermedien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten in der Toilette entsorgen wollte. Daraufhin musste er vier Monate in Untersuchungshaft verbringen.
Kirchenrechtliches Vorverfahren in Regensburg eröffnet
Der Geistliche zeigte sich geständig und leistete nach Justizangaben an mehrere Geschädigte Wiedergutmachungszahlungen in jeweils vierstelliger Höhe. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Alkoholabhängigkeit. Ohne eine Therapie gehe von ihm weiter Gefahr aus.
Die Regensburger Bistumsleitung wurde nach Angaben von Pressesprecher Stefan Groß am 5. Oktober 2020 von der Kriminalpolizei über die Vorwürfe informiert. Vier Tage später sei das kirchenrechtliche Vorverfahren eröffnet und die Angelegenheit nach Rom gemeldet worden. Auch das Ordinariat in Bamberg sei darüber informiert worden. Dem Bistum Regensburg lägen keine Meldungen über mögliche Übergriffe des Priesters an seinen früheren Einsatzorten vor. Es sei aber in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Betroffenenbeirat der Diözese geplant, nach möglichen Opfern zu suchen.