Ataman kritisiert mögliche Kündigung bei Kirchenaustritt

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat sich für eine weitreichendere Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen.
Berlin –  Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat sich für eine weitreichendere Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen. Sie halte es für problematisch, dass Mitarbeitende auch im verkündigungsfernen Bereich gekündigt werden können, wenn sie aus der Kirche austreten, erklärte Ataman in einem

Ferda Ataman. –Foto: Stephan Röhl/Heinrich-Böll-Stiftung/CC BY-SA 2.0

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat sich für eine weitreichendere Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen. Sie halte es für problematisch, dass Mitarbeitende auch im verkündigungsfernen Bereich gekündigt werden können, wenn sie aus der Kirche austreten, erklärte Ataman in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag in Berlin. Sie wünsche sich, dass Menschen, die bei den Kirchen arbeiteten, die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diejenigen, die in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeiteten.

Die Reform gehe nicht weit genug, hatte Ataman bereits am Mittwoch gesagt. Sie forderte die Abschaffung aller Ausnahmeregeln für verkündigungsferne Arbeitsverhältnisse. Ataman wertete die neue Grundordnung als „ersten, zu zögerlichen Schritt“ für einen besseren Schutz kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Diskriminierung. Weitere Verbesserungen müssten folgen.

Sie betonte, es sei „wichtig und überfällig“, dass sich die Kirchen nicht mehr in das Privatleben ihrer Mitarbeiter einmischten – „also bei Menschen, die in Scheidung leben oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft leben“. Die Grundordnung enthalte aber zu viele Ausnahmen. So könne etwa eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austrete. Das sei ein „Einfallstor für Diskriminierungen“.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte am Dienstag eine neue Grundordnung vorgelegt. Damit geht eine weitreichende Liberalisierung einher. So gilt eine homosexuelle Partnerschaft oder eine zweite Ehe nicht mehr als Kündigungsgrund. Wegen eines Kirchenaustritts oder bei kirchenfeindlichen Äußerungen können Mitarbeitende dagegen weiter gekündigt werden.

Ataman sprach sich deshalb dafür aus, die im Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschriebene „Kirchenklausel“, die Ausnahmerechte für kirchliche Arbeitgeber festschreibt, zu beschränken. Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben.

Im AGG steht unter Paragraf 9, Absatz 1 der Passus, das eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften zulässig ist.

rwm/kna