„Bürostuhl-Streit“ im Erzbistum Köln geht weiter

Der sogenannte Bürostuhl-Streit im Erzbistum Köln geht Anfang nächsten Jahres weiter.
Köln – Der sogenannte Bürostuhl-Streit im Erzbistum Köln geht Anfang nächsten Jahres weiter. Am 24. Februar findet die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren statt, wie das Landesarbeitsgericht Köln der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag mitteilte.

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Der sogenannte Bürostuhl-Streit im Erzbistum Köln geht Anfang nächsten Jahres weiter. Am 24. Februar findet die mündliche Verhandlung im BerufungsverfahrenBerufungsverfahren statt, wie das Landesarbeitsgericht Köln der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag mitteilte.

In der Auseinandersetzung wehrt sich die frühere Justiziarin des Erzbistums gegen eine außerordentliche Kündigung. Diese hatte die Diözese damit begründet, dass die Fachfrau zu Beginn der Corona-Krise einen Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen hatte. Vergangenen Januar erklärte das Arbeitsgericht Köln den Schritt für unwirksam, weil die Mitnahme des Bürostuhls „keinen wichtigen Grund zur Kündigung“ darstelle. Laut Urteil war zudem eine Versetzung der längerfristig erkrankten Juristin in den Ruhestand ungültig.

Abgelehnt wurde hingegen eine Schmerzensgeldforderung der Frau in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Seine Mandantin habe über Jahre hinweg Missbrauchsakten bearbeiten müssen und sei mit dieser Tätigkeit zunächst alleingelassen worden, begründete Anwalt Stephan Vielmeier den Anspruch. Zudem habe sie eine Retraumatisierung erlitten, als externe Rechtsgutachter sie zu ihrem Umgang mit Missbrauchsfällen befragt hätten. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Sowohl die Justiziarin als auch das Erzbistum Köln haben Berufung eingelegt. Deutschlands mitgliederstärkste Diözese ist in eine Reihe weiterer Gerichtsverfahren verwickelt. So legte auch die abberufene Geschäftsführerin der von Kardinal Rainer Maria Woelki geförderten Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), Martina Köppen, Klage beim Arbeitsgericht ein. Am Dienstag verhandelt zudem das Landgericht Köln eine Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen die Erzdiözese über 725.000 Euro. Am Mittwoch findet in einem presserechtlichen Verfahren zwischen Woelki und der „Bild“-Zeitung eine weitere Zeugenvernehmung statt.

kna