Kirchenrechtler Bier sieht „Selbsttäuschung des Synodalen Wegs“

Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier blickt skeptisch auf die Forderungen für mehr Beteiligung von katholischen Gläubigen bei Bischofswahlen.

Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier blickt skeptisch auf die Forderungen für mehr Beteiligung von katholischen Gläubigen bei Bischofswahlen. Entsprechende Überlegungen des Reformprozesses Synodaler Weg seien vermutlich gut gemeint, schreibt Bier in der Januar-Ausgabe der „Herder-Korrespondenz“. „Im Ergebnis handelt es sich gleichwohl um eine Selbsttäuschung der Synodalen, sowohl hinsichtlich des rechtlich Möglichen und Durchsetzbaren als auch hinsichtlich des erwartbaren Ertrags in der Sache.“

Insgesamt hält er die Beteiligungsrechte bei einer Bischofswahl für überbewertet, da der Papst sich an die Vorschlagsliste des Domkapitels nicht halten muss. Es sei nicht ersichtlich, welchen Mehrwert die Mitwirkung von Gläubigen an einem solchen „Zwergenwahlrecht“ habe. Der Kirchenrechtler nimmt unter anderem Bezug auf die anstehende Bischofswahl im Erzbistum Paderborn. Papst Franziskus hatte das altersbedingte Rücktrittsgesuch des dortigen Erzbischofs Hans-Josef Becker am 1. Oktober angenommen. Als erste Diözese in Deutschland legte Paderborn einen Vorschlag vor, um gemäß einer Empfehlung des Synodalen Wegs auch Laien an der Wahl eines neuen Erzbischofs zu beteiligen.

Demnach soll eine Gruppe von 14 Katholikinnen und Katholiken zusammen mit den 14 Domkapitularen eine Liste von drei Kandidaten erarbeiten, die dann an den Vatikan geht. Bislang kümmerte sich das Domkapitel in Eigenregie um die Vorschläge. Im Anschluss schickt der Papst eine Liste mit drei Namen zurück, die sich an den Vorschlägen orientieren können, aber nicht müssen. Aus dieser Dreierliste wählt das Domkapitel einen neuen Erzbischof.

Bier erklärt, dass laut Preußenkonkordat – einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Vatikan – das Zusammenstellen der Kandidatenliste ausschließlich Sache des Domkapitels sei. Ein „Mitentscheidungsrecht“, wie es der Synodale Weg fordere, könne es Dritten nicht einräumen. Die Beteiligung eines weiteren Gremiums könnte zudem gegen die Statuten des Domkapitels in Paderborn verstoßen. Auch der Vorschlag des Synodalen Wegs, das Domkapitel solle vor der Wahl aus der Dreierliste das Laiengremium anhören, ist laut Bier mit dem Konkordat unvereinbar, da dieses eine „freie Wahl“ durch das Domkapitel festlege. „Durch eine Aussprache über die zur Wahl stehenden Personen und zumal durch eine Wahlempfehlung soll Einfluss auf das Wahlergebnis genommen werden“, so der Kirchenrechtler.

kna