Geplanter Amoklauf in Essen: Oberlandesgericht verurteilt 17-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Wegen der Planung eines Amoklaufs am katholischen Essener Don-Bosco-Gymnasium ist ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Wegen der Planung eines Amoklaufs am Essener Don-Bosco-Gymnasium ist ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Dies veröffentlichte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Es verurteilte den 17-Jährigen am Freitag wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie dem vorsätzlichen und unerlaubten Besitz und der vorsätzlichen und unerlaubten Herstellung von Schusswaffen, wie eine OLG-Sprecherin mitteilte.

(Symbolfoto: Ingo Kramarek/Pixabay)

Wegen der Planung eines Amoklaufs am Essener Don-Bosco-Gymnasium ist ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Dies veröffentlichte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Es verurteilte den 17-Jährigen am Freitag wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie dem vorsätzlichen und unerlaubten Besitz und der vorsätzlichen und unerlaubten Herstellung von Schusswaffen, wie eine OLG-Sprecherin mitteilte.

Gericht: Jugendlicher im Vefahren zu geplanten Amoklauf geständig

Hierbei berücksichtigten die Richter des 6. Strafsenats, dass der Jugendliche in dem Verfahren geständig war (III 6 StS 4/22). Zum Motiv machte das Gericht keine Angaben, der Prozess hatte aufgrund des Alters des Angeklagten als Jugendstrafverfahren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Im Zuge der Bewährung soll sich der 17-Jährige zudem in psychiatrische Behandlung begeben.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Schüler wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Der Jugendliche habe einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf das katholische Gymnasium in Essen geplant, das er besuchte, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. „Dabei sollten Lehrer und eine größere Anzahl von Schülern getötet werden“, hieß es. Die Polizei nahm den 16-Jährigen am 12. Mai, also einen Tag vor dem geplanten Anschlag, fest und vereitelte so vermutlich die Tat.

Sieben Verhandlungstage

Der Angeschuldigte hatte Rohrbomben angeschafft und sich im Darknet, einem versteckten Teil des Internets, über deren Zusammenbau informiert haben. Er habe zudem über Messer, Schlagringe, Macheten, Armbrüste, dazugehörige Pfeile sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen verfügt. Der Jugendliche sei auch wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie wegen Terrorismusfinanzierung angeklagt.

Die Hauptverhandlung hatte am 9. Dezember 2022 begonnen und endete mit heutigen Urteilsverkündung nun am siebten Verhandlungstag. Die Öffentlichkeit war am ersten Verhandlungstag im Interesse des sowohl im Tatzeitraum als auch im Verhandlungszeitraum jugendlichen Angeklagten für die gesamte Verhandlung einschließlich der Urteilsverkündung ausgeschlossen worden. In den Schlussvorträgen beantragte die Bundesanwaltschaft eine Jugendstrafe von drei Jahren, die Verteidigung eine Jugendstrafe im bewährungsfähigen Bereich.

Nach den Feststellungen des Senats haben sich die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Der Angeklagte habe das Tatgeschehen in der Hauptverhandlung eingeräumt und dazu beigetragen, dass die Verhandlung innerhalb weniger Wochen durchgeführt werden konnte, so das Gericht Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Wenn es zugestellt und anonymisiert ist, wird es in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt werden.

rwm