Im Prozess gegen einen Priester wegen sexueller Nötigung stehen am Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken die Schlussvorträge an.
Saarbrücken – Im Prozess gegen einen Priester wegen sexueller Nötigung stehen am Donnerstag vor dem Landgericht Saarbrücken die Schlussvorträge an. Der Vorsitzende Richter informierte am Mittwoch, dass das Gericht am Donnerstag auch das Urteil bekanntgeben könnte. Dem 69-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt zu haben. Der mutmaßliche Betroffene tritt als Nebenkläger auf. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.
Am Mittwoch sagten einige Freunde des Angeklagten sowie dessen Bruder aus. Sie berichteten, dass der Nebenkläger und der Angeklagte auch als Erwachsene gut befreundet gewesen seien. Eine solche Freundschaft sei für sie nicht vorstellbar, wenn vorher ein sexueller Übergriff stattgefunden haben soll. Weiter sagten sie aus, der Nebenkläger solle den Angeklagten vor einigen Jahren im persönlichen Gespräch verteidigt haben, nachdem im Ort Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester laut geworden waren.
An den sechs Verhandlungstagen sagten mehr als ein Dutzend Zeugen aus. Mehrere erwachsene Männer berichteten dem Gericht von sexuellen Übergriffen des Angeklagten, die sie als Jugendliche erlebt haben sollen. Die Aussagen ähneln in Teilen dem, was über die Vorwürfe des Nebenklägers bekannt ist; für dessen Aussage war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wiederholt war von Berührungen durch den Angeklagten im Intimbereich die Rede, außerdem von grenzüberschreitendem Verhalten, von Urlaubsreisen des Angeklagten mit Jugendlichen sowie von emotionalem Druck.
Im Prozess sagten zudem Verwandte und Bekannte sowohl des Nebenklägers als auch des Angeklagten aus; außerdem Polizisten und Kirchenvertreter. Von Seite der Kirche waren in der vergangenen Woche der Trierer Bischof Stephan Ackermann und der Vizeoffizial des Kölner Kirchengerichts, Thomas Weitz, als Zeugen geladen. Weitz leitet das seit 2018 laufende kirchliche Strafverfahren gegen den Beschuldigten.
Gegen den Angeklagten wurde in der Vergangenheit mehrfach unter anderem aufgrund von Beschuldigungen wegen sexueller Übergriffe ermittelt. Die Staatsanwaltschaft stellte diese Verfahren allerdings wegen Verjährung oder fehlender Nachweise ein.