Der vom Landgericht Saarbrücken wegen sexueller Nötigung verurteilte Priester aus dem Bistum Trier legt Revision gegen das Urteil ein.
Trier – Der vom Landgericht Saarbrücken wegen sexueller Nötigung verurteilte Priester aus dem Bistum Trier legt zum Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil ein. Das Landgericht hatte den 69-Jährigen Ende Februar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Priester 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Sie teilte auf Anfrage mit, keine Rechtsmittel eingelegt zu haben.
Gegen den Priester war zuvor mehrfach unter anderem wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe ermittelt worden. Die Ermittlungen wurden allerdings jeweils eingestellt. Der Fall schlägt seit Jahren auch in der Kirche Wellen. Seit 2018 befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Mann. Dort droht ihm eine Entlassung aus dem Priesterstand – die mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre. Das Kirchengericht äußerte sich zunächst nicht zu möglichen Auswirkungen der Revision auf die kirchliche Entscheidungsfindung.