Entscheidung am Mittwoch im Rechtsstreit Woelki gegen „Bild“

Das Kölner Landgericht verkündet am Mittwoch seine Entscheidung in dem Verfahren zwischen dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag.
Entscheidung am Mittwoch im Rechtsstreit Woelki gegen "Bild"

Kardinal Woelki –Foto: rwm

Das Kölner Landgericht verkündet am Mittwoch seine Entscheidung in einem presserechtlichen Verfahren zwischen dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag. Der Erzbischof wehrt sich gegen die Darstellung der „Bild“-Zeitung, er habe im Jahr 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte in Form eines Gesprächsprotokolls und eine Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit gekannt habe.

Woelki weist die Darstellung auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurück: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.

In dem Verfahren hatte als Zeugin die frühere Sekretärin von Kardinal Joachim Meisner ausgesagt: Sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert. Die Personalakte des Priesters und die Polizeiwarnung habe sie aber nicht gesehen und mit Woelki daher auch nicht darüber gesprochen. Seit der Aussage der Frau ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage.

Der betroffene Priester zeigte seinerseits die Sekretärin wegen uneidlicher Falschaussagen an. So habe ein Kauf von Unterwäsche mit anzüglichen Abbildungen nicht stattgefunden. Vielmehr hätten sich die jungen Reiseteilnehmer über die vielfach angebotene Schürze mit Darstellungen der Michelangelo-Skulptur „David“ amüsiert. Was die Saunabesuche angehe, so habe der Pfarrer mit Jugendleitern ein öffentliches Freizeitbad mit Saunawelt in Köln besucht.

Als weiterer Zeuge hatte auch der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, ausgesagt. Er berichtete, er habe Woelki im Jahr 2015 über den betreffenden Priester Dokumente aus verschiedenen Aktenbeständen zukommen lassen, damit der Erzbischof über eine Anhörung des Geistlichen wegen der vielen eingegangenen Vorwürfe entscheiden konnte. Vogt kann sich nach eigenem Bekunden aber nicht mehr daran erinnern, ob in der Materialsammlung auch die beiden Dokumente aus der Personalakte enthalten waren. Er gehe aber davon aus. Auch wisse er nicht, ob Woelki die von ihm zusammengestellten Dokumente gelesen habe.

kna