Jurist kritisiert Verhandlungen um Staatsleistungen

Der Jurist Johann Albrecht Haupt hat mehr Transparenz bei den Verhandlungen um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gefordert.
Köln – Der Jurist Johann Albrecht Haupt hat mehr Transparenz bei den Verhandlungen um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gefordert. Bund, Länder und Kirchen versuchten darüber derzeit "in einem abgeschlossenen Raum" Ergebnisse zu erzielen, kritisierte Haupt im Interview mit dem Deutschlandfunk (Montag). "Das halte ich nicht für fair."

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Der Jurist Johann Albrecht Haupt hat mehr Transparenz bei den Verhandlungen um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gefordert. Bund, Länder und Kirchen versuchten darüber derzeit “in einem abgeschlossenen Raum” Ergebnisse zu erzielen, kritisierte Haupt im Interview mit dem Deutschlandfunk (Montag). “Das halte ich nicht für fair.”

Über die Hälfte der Menschen in Deutschland gehörten inzwischen zwar keiner der zwei großen Kirchen mehr an, müssten aber weiter für die Staatsleistungen und deren eventuelle Ablösung bezahlen. Mit diesen Menschen müsse auch gesprochen werden, “und das wird strikt verweigert”, kritisierte das ehemalige Vorstandsmitglied der Humanistischen Union. Zudem hätten auch andere säkulare Verbände ein Interesse an den Verhandlungen. “Da hätten wir erwartet, dass auch eine andersartige Stimme mal beteiligt gewesen wäre.”

Die Ablösung der historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen, die sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen, steht weiter zur Debatte. Die Ampelkoalition muss auf Bundesebene einen gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass die Staatsleistungen auf Landesebene abgelöst werden. Die Kirchen stehen dem offen gegenüber.

Derzeit stocken die Verhandlungen jedoch. Der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, hatte zuletzt der “Welt” gesagt, dass die Bundesländer die Pläne der Ampel-Koalition für die Ablösung der Staatsleistungen ablehnten. Als Begründung verwies er unter anderem darauf, dass “die Länder keinerlei Interesse daran haben, das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten”.

Haupt kritisierte, den Kirchen werde damit von staatlicher Seite signalisiert, dass sie ihr Geld weiter erhielten. Solche Privilegien gegenüber anderen Organisationen seien “abartig”. Eine Ablösungszahlung, die sich je nach Rechnung auf das 17- oder 18-Fache der jährlichen Beträge belaufen könne, hält Haupt für nicht erforderlich.

Die Staatsleistungen für die katholische Kirche gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen und Domherren sowie Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Bei der evangelischen Kirche gehen die Leistungen laut Zeitung oft auf das 16. Jahrhundert zurück, als nach der Reformation Klöster aufgelöst und Bischöfe abgesetzt wurden und große kirchliche Güter an die Landesherren fielen.

kna