Nach Erfolg gegen Bild wehrt sich Woelki gegen neue Vorwürfe

Erfolg  vor Gericht für Kardinal Woelki: Die   Bild-Zeitung darf einige Aussagen über ihn nicht mehr verbreiten. Unterdessen weist Woelki neue Vorwürfe des Meineids zurück.
Nach Erfolg gegen Bild wehrt sich Woelki gegen neue Vorwürfe

Kardinal Rainer Maria Woelki. Foto: rwm

Erneut hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki vor Gericht gegen die „Bild“-Zeitung durchgesetzt. Doch der Axel-Springer-Verlag geht in Berufung. Zugleich gibt es neue schwere Anschuldigungen. Woelki wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe einen Meineid geleistet.

Das Landgericht Köln verbot in einem am Mittwoch verkündeten Urteil einige Äußerungen der Bild-Zeitung, weil sie das Persönlichkeitsrecht des Kardinals verletzten. Unter anderem darf die Zeitung nicht mehr verbreiten, der Erzbischof habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen ihn gekannt habe. Der Geistliche hatte 2001 sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten gehabt. In späteren Jahren gab es Vorwürfe, es habe weiteres übergriffiges Verhalten gegeben. Woelki hatte selbst Ende März in dem zivilrechtlichen Verfahren vor der Pressekammer unter Eid ausgesagt.

Springer will Berufung einlegen

Vernommen wurden auch die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner und der ehemalige Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln. Laut Urteil ist es „Bild“ nicht gelungen, die ehrenrührige Äußerung zu beweisen, Woelki habe die Inhalte der Dokumente zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung gekannt.

Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke erklärte danach, der Erzbischof habe sich „mit diesem historisch einmaligen Schritt eines deutschen Kardinals“ erfolgreich erneut gegen unzulässige „Bild“-Berichte verteidigt. Der Axel-Springer-Verlag kündigte an, vor dem Oberlandesgericht Berufung einzulegen, und nannte die Entscheidung „skandalös“. Sie behindere die Aufgabe der Presse, Missbrauchstaten aufzudecken.

Der Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Marc Frings, sagte im WDR: „Vertrauen gewinnt man damit nicht zurück.“ Fatal sei, „dass mit so viel Energie für ein Gerichtsverfahren öffentlich das Bild einer Institution bestätigt wird, die sich primär selbst schützen will.“ Er wünsche sich dieselbe Energie beim Einsatz für Reformen gegen die systemischen Ursachen, die Missbrauch und Vertuschung begünstigt hätten.

Unterdessen wehrt sich der Kardinal gegen einen neuen Verdacht. Das Erzbistum Köln versicherte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), Woelki habe vor dem Landgericht Köln keinen Meineid geleistet. Anlass ist ein Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ (Mittwoch) über eine Strafanzeige gegen den Erzbischof. Deren Eingang kann die Staatsanwaltschaft bisher nicht bestätigen.

Ab wann wusste Woelki was?

In der Sache geht es auch hier darum, ab wann Woelki was wusste. In Bezug auf eines der beiden Dokumente erklärte der Kardinal unter Eid, dass er dieses nicht nur zum Zeitpunkt der Beförderung 2017 nicht kannte, sondern dass ihm sogar „bis heute“ niemand davon berichtet habe. Bei dem Dokument handelt es sich um ein Gesprächsprotokoll mit Vorwürfen eines Mannes.

Laut „Stadt Anzeiger“ verweist die neue Anzeige auf einen Brief Woelkis von 2018 an die Glaubenskongregation in Rom, in dem über sämtliche Verdachtsmomente gegen den beförderten Priester berichtet werde, auch über das besagte Dokument. Das Schreiben an den Vatikan stehe im Widerspruch zu Woelkis Aussage unter Eid.

Dazu erklärte das Erzbistum, Woelkis Schreiben nach Rom nehme zwar auf das Gesprächsprotokoll Bezug, aber ohne Details zu übernehmen. Von daher gebe es keinen Widerspruch zu seinen Aussagen vor Gericht. Das von der zuständigen Fachstelle inhaltlich in eigener Verantwortung erstellte Schreiben habe der Kardinal zwar abgezeichnet. „Er kann sich aber nicht erinnern, das Schreiben gelesen zu haben“, so das Erzbistum.

Wegen anderer „Bild“-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem beförderten Priester hatte das Oberlandesgericht Köln bereits im März in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten. Über all das hinaus ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft weiter gegen Woelki wegen des Verdachts von Falschaussagen.

Von Andreas Otto und Gottfried Bohl (KNA)