Gegen den früheren Münsteraner Dompropst und Kirchengerichtsleiter Kurt Schulte (58) wird ein kirchliches Strafverfahren eröffnet.
Münster – Gegen den früheren Münsteraner Dompropst und Kirchengerichtsleiter Kurt Schulte (58) wird ein kirchliches Strafverfahren eröffnet. Damit folge Bischof Felix Genn der Empfehlung einer nun abgeschlossenen kirchlichen Voruntersuchung, teilte das Bistum Münster am Mittwoch mit. Die Voruntersuchung komme zum vorläufigen Ergebnis, dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte aber die Unschuldsvermutung.
In dem Fall, der im Juli 2022 zur Beurlaubung Schultes führte, hatte die Staatsanwaltschaft Münster den Angaben zufolge wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. In der Folge habe es einen weiteren Vorwurf gegeben, der bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden sei. Obwohl diese in dem zweiten Fall noch ermittle, habe Genn die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet.
Zudem wird es laut Bistum gegen Schulte auch ein zusätzliches kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben. Kläger seien das Bistum Münster und das Domkapitel. Es bestehe der Verdacht, dass Schulte unbefugt vertrauliche Dokumente, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben habe. Dieser Sachverhalt sei auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.
Wie das Bistum weiter mitteilte, hatte Genn den Vatikan angefragt, wo das Strafverfahren geführt werden soll. Sicher sei, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster stattfinde. Das Verwaltungsstrafverfahren werde am Kirchengericht des Bistums Osnabrück geführt.
Als Dompropst stand Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das unter anderem für die Feier der Gottesdienste in der Kathedrale zuständig ist. Zudem leitete er seit 2010 als Offizial das Kirchengericht in Münster. Bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens darf Schulte laut Bistum keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben – abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis.