Bistum Trier weist Vorwürfe einer Verschwiegenheitsklausel zurück

Das Bistum Trier wendet sich gegen den Eindruck, von Betroffenen sexuellen Missbrauchs eine Verschwiegenheitsklausel einfordern zu wollen
Dom Trier

Der Dom von Trier (Symbolfoto: Elsemargriet/Pixabay))

Das Bistum Trier wendet sich gegen den Eindruck, von Betroffenen sexuellen Missbrauchs eine Verschwiegenheitsklausel einfordern zu wollen. Das Bistum teilte am Mittwoch mit, dass jetzt das Formular geändert wurde, das bei der Information über einen mutmaßlichen Fall von Missbrauch erstellt wird. Über solche Gespräche werden Protokolle erstellt, die alle Beteiligten prüfen und unterschreiben sollen. Ein Textabschnitt dieses Formulars habe „als Aufforderung oder gar Verpflichtung zum Schweigen missverstanden“ werden können. Bischof Stephan Ackermann und die Verantwortlichen bedauerten das.

Der Sinn des Abschnitts seien vielmehr der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und erwähnten Personen sowie die Verfahrenssicherheit gewesen. „Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf“, so das Bistum. Das ist in der neuen Fassung ausdrücklich beschrieben: „Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse.“ Anlass für die Änderung sind öffentliche Vorwürfe von Betroffenen.

Neuer Passus

Der neue Passus lautet: „Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Zugang zu dem Protokoll haben notwendigerweise die mit der Bearbeitung des Falles seitens des Bistums und der zuständigen römischen Dikasterien betrauten Personen, ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für

die Anerkennungsleistungen (UKA) sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK).“ – In der Fassung von 2013 hieß es: „Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen.“