Eine katholische Pfarrei will den saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert nicht in ihrer Leitung. Jetzt bitten die Gläubigen das Bistum Trier um Unterstützung.
Saarbrücken/Trier – Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert könnte sein Kirchenamt im Verwaltungsrat einer Pfarrei verlieren. Seine Gemeinde Sankt Marien in Neunkirchen/Saar hatte zuvor einen entsprechenden Antrag auf Ausschluss gestellt. Zunächst berichteten saarländische Medien über den Fall.
Das Bistum Trier muss nun über den Antrag entscheiden. Es dürfte einer der ersten Prüffälle nach dem Beschluss der katholischen Bischöfe in Deutschland zu Rechtsextremismus sein. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich in ihrer am 22. Februar veröffentlichten Erklärung von der AfD abgegrenzt und die Partei als für Christen nicht wählbar bezeichnet.
Schaufert nannte das Vorgehen im Saarländischen Rundfunk eine „Unverschämtheit“ des Bistums. Er sei sich keiner Schuld bewusst, und das Verfahren fuße lediglich darauf, dass er AfD-Mitglied sei. Er ist einer von drei AfD-Landtagsabgeordneten im Saarland.
Das Bistum Trier bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) das Prüfverfahren. Der Antrag von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat auf Ausschluss des Ratsmitglieds Schaufert sei im Generalvikariat eingegangen. Der Verwaltungsrat einer Gemeinde trifft unter anderem Entscheidungen über Finanzen und Besitz.
„Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg hat die Prüfung beauftragt und dies den Gremien auch bereits zurückgemeldet“, sagte eine Bistumssprecherin. Grundlage für diese Prüfung werde neben dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier auch die jüngste Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ vom Februar 2024 sein. Die Prüfung auf dieser Grundlage dürfte eine der bundesweit ersten sein, die öffentlich bekannt geworden ist.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte ihre Erklärung einstimmig beschlossen. In der Erklärung heißt es: „Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.“ Eine alleinige Mitgliedschaft in der AfD genüge aber aus juristischen Gründen nicht für einen Ausschluss aus kirchlichen Ämtern oder Räten, hieß es.