Die ukrainisch-orthodoxe Kirche darf zwei ihrer Sakralbauten im berühmten Kiewer Höhlenkloster weiterhin nicht nutzen.
Kiew – Die ukrainisch-orthodoxe Kirche darf zwei ihrer Sakralbauten im berühmten Kiewer Höhlenkloster weiterhin nicht nutzen. Das Wirtschaftsgericht in Kiew sprach der Kirche am Dienstag dieses Recht für die Hauptkathedrale und ein weiteres Gotteshaus im oberen Teil des Klosteranlage ab.
Das gesamte Kloster ist seit langem im Staatsbesitz. Auf Betreiben der Regierung hatte die Kirche die Mariä-Entschlafens-Kathedrale und die Refektoriumskirche am 31. Dezember räumen müssen, weil die zuständige staatliche Behörde ihren auslaufenden Pachtvertrag nicht verlängerte.
Kulturminister Olexandr Tkatschenko lobte die Gerichtsentscheidung. „Wir haben den ersten und, ich glaube, nicht den letzten Sieg vor Gericht für die Rückgabe des Eigentums des Kiewer Höhlenklosters an den Staat errungen“, schrieb er im Messenger-Dienst Telegram. Die Kirche kündigte an, Berufung einzulegen. Sie werde alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um ihre „verletzten Rechte“ zu verteidigen.
Die Kirche hatte nach eigenen Angaben eine Verschiebung des Gerichtsverhandlung verlangt, weil ihren Vertretern wegen anderen Verpflichtungen eine Teilnahme nicht möglich sei. Das Gericht lehnte dies aber ab. Es führte die Verhandlung ohne Vertreter der Kirche durch, was deren Anwalt kritisierte.
Die Regierung sieht in der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) prorussische Kräfte am Werk. Ukrainische Gerichte verurteilten bereits etwa ein halbes Dutzend Priester wegen Kollaboration mit russischen Besatzungstruppen oder Spionage für Moskau. Die Kirchenleitung verurteilte allerdings Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine scharf und sagte sich im Mai 2022 vom orthodoxen Moskauer Patriarchat los.
Die Staatsführung unterstützt indes eine andere orthodoxe Kirche: die 2018 mit Hilfe des Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel und dem orthodoxen Ehrenoberhaupt Bartholomaios I. gegründete Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU). Diese darf seit Januar Gottesdienste in der Mariä-Entschlafens-Kathedrale feiern.
Die riesige Klosteranlage liegt an einem Hang zum Westufer des Flusses Dnipro. Die UOK nutzt weiter Klostergebäude unten am Hang sowie Höhlen, obwohl die Regierung sie aufgefordert hatte, auch diese zu räumen. Den Nutzungsvertrag hierfür hatte die zuständige Behörde zum 29. März gekündigt. Dieser Streit wird ebenfalls vor Gericht ausgetragen, jedoch in einem anderen Verfahren.
Das Höhlenkloster aus dem 11. Jahrhundert gilt als die Wiege der ostslawischen Orthodoxie und als Wahrzeichen Kiews. In dem Kloster wohnen rund 200 Mönche der UOK. Der Staat hatte es der Kirche 1988 überlassen.